Grundstück erschlossen?

Wenn jemand im Jahr 2005 ein Grundstück als „voll erschlossen“ von einer Baufirma, die dann auch das Haus bauen soll, gekauft hat, und dann nach der Fertigstellung des Hauses von der Gemeinde Rechungen für die Bereitstellung von Abwasser, Kläranlage und Wasser bekommt, ist das Grundstück dann „voll erschlossen“ gewesen oder nicht, denn auf den Rechnungen der Gemeinde ist schon eine Zahlung (weit vor 2005) Teilzahlung abgezogen. (z.B. 200m² davon 50m² schon 1987 bezahlt)

Hallo Hugo ( Anrede)
(Klugscheissermodus an)
der Grundstücksbesitzer wohl ein Problem, hätte er sich vorher bei der Gemeinde erkundigt, wäre das wohl nicht passiert
(Modus wieder aus)

LG
Mikesch == Gruss

Wow! DAMIT hast du dem Fragesteller jetzt ja super geholfen!

Levay

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Wenn jemand im Jahr 2005 ein Grundstück als „voll erschlossen“

Das heißt noch lange nicht, dass die Erschließung auch bezahlt worden ist. Das heißt nur, dass es beim Bau weniger Probleme gibt.

Gemeinde Rechungen für die Bereitstellung von Abwasser,
Kläranlage und Wasser bekommt, ist das Grundstück dann „voll
erschlossen“ gewesen oder nicht, denn auf den Rechnungen der

Na klar. Die Erschließung ist eine Sache, die Bezahlung der Rechnung(en) eine andere.

Hallo Levay

Wow! DAMIT hast du dem Fragesteller jetzt ja super geholfen!

Levay

wenn ich mir oben die Antwort von Nordlicht durchlese, liege ich durchaus richtig. Der neue Eigentümer hat dies selbst zu verantworten, auch wenn es jetzt richtig teuer werden kann, ist doch niemand anderes als er, dafür verantwortlich.

LG
Mikesch

Hallo Hugo

Unter Erschliessen kann man auch verstehen, dass die notwendigen
Leitungen vorbereitet sind. Nicht zwingend inbegriffen sind die
Verbindungen zum Neubau.

In der Schweiz verlangt dann z.B. die Gemeinde nochmal
Anschlussgebühren, wenn der Neubau an das vorhandene Netz
angeschlossen wurde.

Es kommt dann auch noch darauf an, wie hoch die nachträglichen Kosten
sind, um zu beurteilen, ob diese gerechtfertigt sind könnten.

Du siehst, alles eine Auslegungsfrage.

Gruss
Heinz

Unter Erschliessen kann man auch verstehen, dass die
notwendigen Leitungen vorbereitet sind.

Das ist die Erschließung.

Nicht zwingend inbegriffen sind die Verbindungen zum Neubau.

Das ist der Hausanschluß, der hat mit der Erschließung nichts zu tun. Der Hausanschluß ist eigentlich immer Sache des Bauherren, während die Erschließung des Grundstückes oft von der Gemeinde bzw. dem Bauträger organisiert wird. Die Erschließung eines Grundstückes findet durchaus Jahre vor der Bebauung statt.

Du siehst, alles eine Auslegungsfrage.

Keine Auslegungsfrage, sondern eine Frage, was im Kauf- bzw. Bauvertrag steht. Was dort nicht drinsteht, muß der Käufer selber regeln.

Mir geht es hauptsächlich darum, ob für volerschlossenes Grundstück noch nachtraeglich etwas gezahlt werden muss, wenn das zu bauende Haus, z.B. 1 Stockwerk mehr hat.
Denn Person A wurde von der Baufirma B beim Kauf des Grundstückes versichert, dass das Grundstück voll erschlossen ist. Wenn ich aber jetzt richtig informiert bin, dann muss man für ein und dasselbe Grundstück unterschiedliche Erschliessungskosten zahlen wenn man nur einen Bungalow oder ein 3 stöckiges Haus darauf errichtet, richtig oder falsch? (wohnfläche)

Ein Beispiel für so eine Rechnung von der Gemeinde könnte wie folgt aussehen:

Herstellungsbeitrag für den Ortskanal errechnet sich aus folgenden Maßen:
KG: 45,95 m² (1/2 von 91,89 qm)
EG: 91,89 m²
OG: -
DG: 91,89 m²
= 229,73 m²

  • 95,49 m² (abzüglich / gem. Bescheid von 1987)
    = 134,24 m² dafür muss noch Herstellungbeitrag bezahlt werden

Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung errechnet sich aus folgenden Maßen:
KG: 91,89 m²
EG: 91,89 m²
OG: -
DG: 91,89 m²
= 275,67 m²

  • 127,32 m² (abzüglich / gem. Bescheid von 1987)
    = 148,35 m² dafür muss noch Herstellungbeitrag bezahlt werden

Herstellungsbeitrag für die Kläranlage errechnet sich aus folgenden Maßen:
KG: 45,95 m² (1/2 von 91,89 qm)
EG: 91,89 m²
OG: -
DG: 91,89 m²
= 229,73 m²

  • 95,49 m² (abzüglich / gem. Bescheid von 1987)
    = 134,24 m² dafür muss noch Herstellungbeitrag bezahlt werden

Denn Person A wurde von der Baufirma B beim Kauf des
Grundstückes versichert, dass das Grundstück voll erschlossen
ist.

Auch ich würde „erschlossen“ auf das physische Vorhandensein entsprechender Anschlußmöglichkeiten an der Grundstücksgrenze beziehen.

Darüber hinaus kann der jeweilige Ver- und Entsorger aber auch noch eigene Gebühren für einen Anschluß verlangen. Dabei können diese Kosten auch von der Wohnfläche abhängig sein.

LG
Stuffi

Hallo Nordlicht

auf Wischiwaschi Fragen gibts nur Wischiwaschi Antworten.

Einverstanden?

Gruss
Heinz