Hallo,
nehmen wir mal an, Person A ist Kellnerin in einem Cafe! Person A ist schwanger. Anfangs ihrer Schwangerschaft arbeitete Person A noch und bekam allerdings durch das ständige Laufen und Treppensteigen erhebliche Schwangerschaftsbeschwerden. Daraufhin wurde sie durch den Frauenarzt krank geschrieben! Nunmehr wurde Person A durch den Frauenarzt mitgeteilt, dass sie bis zur Geburt nicht mehr arbeiten könne. Ein Berufsverbot sprach er jedoch nicht aus. Folge: krankengeld wird gezahlt, bekanntlich weniger und nicht der normale Lohn wie bei einem Berufsverbot! Welche Möglichkeiten hat Person A um an ein Berufsverbot zu kommen? Ein Schonarbeitsplatz kann durch den Arbeitgeber nicht erteilt werden.
Hallo,
ein individuelles Beschäftigungsverbot kann immer dann verhängt
werden wenn die Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes
gefährdet oder bedroht ist durch die Art der Tätigkeit.
In der Regel erlässt dieses Beschäftigungsverbot der Frauenarzt ,
im Gaststättegebwerbe kann dies auch vom Arbeitgeber erfolgen.
Wenn in dem geschilderten Fall der Frauenarzt auf Arbeitsunfähigkeit
erkennt, dann müssen medizinische Gründe, sprich eine Erkrankung dafür
ausschlaggebend sein - Frage also, ist die Betreffende krank oder
„nur“ schwanger ??
Ich würde empfehlen mal mit der Krankenkasse zu sprechen - vielleicht
klärt die den Arzt auf wenn er damit Probleme hätte. Der Arbeitgeber
hat übrigens bei einem Beschäftigungsverbot keinen Nachteil, bekommt
er doch sein Geld von der Lohnausgleichskasse (AAG) zurück.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Person A ist nicht krank! Ihre Beschwerden treten nur auf Arbeit auf und sind typische schwangerschaftsbeschwerden wie unterleibsschmerzen! die krankenkasse weiß auch bescheid, sieht auch beschäftigungsverbot aber meint, sie könne nichts tun, das wäre sache des Arztes! Und der Arzt stellt sich einfach „quer“!
Mfg Inge
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Hallo,
also, dass die Kasse da nix machen kann halte ich für ein Gerücht.
Sie könnte sich z.B. die Arbeitsunfähigkeit vom MDK bestätigen lassen
und wenn dieser keine Begründung sieht, damit den behandelnden
Frauenarzt konfrontieren - vielleicht könnte auch die Kasse mal
mit dem Arbeitgeber sprechen - wo ein Wille ist, ist auch ein Weg,
und wenn ich als Kasse Krankengeldsparen kann dann will ich.
Gruss
Czauderna
Danke für Deine Informationen! MDK klingt schonmal gut! Hat Person A aber eine Möglichkeit selbst aktiv zu werden? kann Person A selbständig den MDK anrufen oder mit anderen Mitteln die Beurteilung des Berufsverbotes erlangen? Ein Arztwechsel ist für Person A jedoch keine Alternative!
MFG INge
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