Tipps zu Abschleppen von Fahrzeug

Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Dez 2006

Hallo zusammen,

Person A wohnt in seiner Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnanlage. Er hat Zugang zur Tiefgarage (Schlüssel) aber keinen Tiefgaragenstellplatz.
Jetzt ist es so das Person A wenn er beim Einkaufen war mit dem Auto in die Tiefgarage fährt und für ca. 10 min das Auto in dem Durchfahrtweg auf der Seite abstellt. Andere Autos können allerdings an ihm vorbeifahren.
Person A war gerade beim Einkaufen kam zurück und stellte sich wieder an die Stelle. Die Frau von der Hausverwaltung kam in die Tiefgarage und stellte Person A zu Rede. Person A hat seine Sachen ca. 5 min nach oben gebracht in den 1. OG. Sie sagte die Motorhaube wäre schon ganz kalt. (Klar Person A ist gerade 10min Auto gefahren). Dann meinte sie nächstes mal würde das Auto abgschleppt, da es Hausfriedxensbruch wäre. Person A ist da anderer Meinung, da er ja einen Schlüssel hatte. Er meinte zu ihr auf den Kosten für das Abschleppen würde sie sitzen bleiben. Sie meinte Person A müsste bei Abholung bezahlen.
Was kann Person A tun falls er mal für 1 Std vergessen sollte das Auto aus der Tiefgarage zu fahren und er abgeschleppt würde?
Kann er die Hausverwaltung wegen entwendung fremden Eigentums verklagen? Wie bekommt er sein Auto zurück ohne zu zahlen?

21 Antworten zu dieser Frage

      • Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Abschleppen von Fahrzeug

        D. h. da Person A Eigentümer ist ist es doch auch sein
        Besitzstand, da die Tiefgarage zur Allgemeinnutzung da ist.
        wie das eigentum an anwesen verteilt ist, muss man in den entsprechenden dokumenten nachlesen. wenn man aber separat parkplätze erwerben kann/ konnte hat man als wohnungseigentümer nicht automatisch miteigentum/ mitbesitz an der tiefgarage und den parkplätzen. Sonst hätte ja Person A keinen Tiefgaragenschlüssel oder?
        aus dem besitz eines schlüssel lässt sich nicht automatisch ein nutzungsrecht in form von parken ableiten.

        • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Abschleppen von Fahrzeug

          In einer Eigentümerversammlung wird ja auch bestimmt ob die Hausverwaltung weiter für die Wohnanlage zuständig ist. Sie kann ja in einer Versammlung jederzeit abgesetzt werden.

          Vor allem verstehe ich nicht dass andere Personen ja auch die Tiefgarage zum Abladen benutzen.
          Ein Schlüssel sagt was über Nutzungsrechte. Gut, d.h. doch dass Person A die Tiefgarage nutzen kann zum Abladen seiner Besorgungen, er parkt ja nicht in einem Parkplatz.
          Kurzzeitiges Abladen und wieder herausfahren wäre dann ja kein parken.
          Aber wo fängt der Zeitrahmen an und wo hört er auf? Es stehen ja auch keine Parkenverboten Schilder da, bzw. steht es nirgendwo.

          Gibt es den Abschleppfahrzeuge die in eine so enge Tiefgarageneinfahrt reinpassen, ist gerade mal um einen Meter breiter als ein normaler PKW? Was wenn Person A sein altes Auto nicht abholt im Fuhrpark des Abschleppunternehmens? Kann er wegen Nötigung (keine Herausgabe ohne Zahlung) das Abschleppunternehmen anzeigen?
          Kann die Polizei das Abschleppunternehmen zur Herausgabe zwingen?

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: Abschleppen von Fahrzeug

            In einer Eigentümerversammlung wird ja auch bestimmt ob die
            Hausverwaltung weiter für die Wohnanlage zuständig ist. Sie
            kann ja in einer Versammlung jederzeit abgesetzt werden.

            Vor allem verstehe ich nicht dass andere Personen ja auch die
            Tiefgarage zum Abladen benutzen.
            Ein Schlüssel sagt was über Nutzungsrechte. Gut, d.h. doch
            dass Person A die Tiefgarage nutzen kann zum Abladen seiner
            Besorgungen, er parkt ja nicht in einem Parkplatz.
            Das sind alles Probleme, die man am Besten im Rahmen der nächsten Eigentümerversammlung klärt.
            Kurzzeitiges Abladen und wieder herausfahren wäre dann ja kein
            parken.
            Aber wo fängt der Zeitrahmen an und wo hört er auf? Es stehen
            ja auch keine Parkenverboten Schilder da, bzw. steht es
            nirgendwo.
            Ab 3 min bzw. verlassen des Fzg ist es Parken. Gibt es den Abschleppfahrzeuge die in eine so enge
            Tiefgarageneinfahrt reinpassen, ist gerade mal um einen Meter
            breiter als ein normaler PKW?
            Falsche Frage für dieses Brett, aber ich sage mal ja. Technisch möglich ist fast alles. Was wenn Person A sein altes
            Auto nicht abholt im Fuhrpark des Abschleppunternehmens?
            Vermutlich wird der Abschlepper den Besitzer anmahmen und das Fahrzeug im Rahmen ein Zwangsvollstreckung irgendwann mal versteigert. Kann er wegen Nötigung (keine Herausgabe ohne Zahlung) das
            Abschleppunternehmen anzeigen?
            Ja. Kann die Polizei das Abschleppunternehmen zur Herausgabe
            zwingen?
            Könnte die Pol vielleicht. Das ganze ist aber ein zivilrechtliches Problem und aus solchen hält sich die Pol bekanntermaßen raus.

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: Abschleppen von Fahrzeug

              Nun Person zeigt das Abschleppunternehmen einfach an, dann muss doch die Polizei eingreifen. Verweigerte herausgabe von fremden Eigentum ist das nicht Nötigung? Ferner habe ich diesbezüglich gerade einen Artikel unter http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschlepp...

              gelesen. Da sind die Gerichte unterschiedlichster Meinung. Vor allem darf es wohl nicht so schnell gehen das man abgeschleppt wird. Vor allem nicht wenn man dadruch niemanden behindert.

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Nachtrag

              Vor allem stellt sich hier die Frage ist Person A nicht Miteigentümer der Tiefgarage auch wenn er keinen Stellplatz hat? Vor allem wenn es Gemeinschaftseigentum ist?

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^7: Abschleppen von Fahrzeug

              ich halte es für relativ kindisch solange zu frage, bis man die die antworten bekommt, die man hören möchte.

              sicherlich ist das abschleppen nicht ganz astrein. das parken allerdings auch nicht.

              es gibt zwei lösungen für das problem:

              1. einfach parken und es drauf ankommen lassen. dann die ergebnisse hier posten...

              oder

              2. im rahmen der nächsten eigentümerversammlungen das problem ansprechen und eine gütliche lösung anstreben

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Abschleppen von Fahrzeug

              Mir hat mal jemand gesagt es gibt keine dummen Fragen nur dumme Antworten.

            • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
              Re: Abschleppen von Fahrzeug

              Mir hat mal jemand gesagt es gibt keine dummen Fragen nur
              dumme Antworten.
              Das fällt unter Ammenmärchen.

              Gruß
              Elke

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Abschleppen von Fahrzeug

      Hallo! Wie bekommt er sein Auto zurück ohne zu zahlen?
      Gar nicht. Kein Abschleppunternehmer wird das Auto
      herausgeben, ohne sich bezahlen zu lassen (auch wenns nicht
      ganz legal ist)
      Hier würde ich gerne tiefer gehen:
      - wie lässt es sich herleiten, dass der Abschleppunternehmer und ggf. auch die sog. KfZ-Verwahrstelle das Auto herauszugeben hätte?

      - welche Mittel wären Eurer Einschätzung nach akzeptabel, um sich ein abgeschlepptes und im Eigentum befindliches Auto zurückzuholen?
      Wäre es rechtens, das Auto im Extremfell durch Beschädigung/Zerstörung eines Tores oder einer Schranke zu "befreien" ?

      Gerade in einem Fall wie dem vorliegenden, wo ein Auto ggf. unberechtigt abgeschleppt wird, wird der Fahrzeughalter die Kosten für Abschleppen und Verwahrung nicht tragen müssen. Eigentlich müsste der Abschleppunternehmer sich den Rechnungsbetrag doch vom Auftraggeber, also im obigen Fall der Hausverwaltung, holen, richtig? Auf welcher Rechtsgrundlage sollte er den Betrag vom Halter einfordern und ein Pfandrecht am Fahrzeug ableiten können?

      Danke Euch und Grüße,

      Mathias

      • Antwort von nach 10 Stunden 2 hilfreich
        Re^3: Abschleppen von Fahrzeug

        Hier würde ich gerne tiefer gehen:
        - wie lässt es sich herleiten, dass der Abschleppunternehmer
        und ggf. auch die sog. KfZ-Verwahrstelle das Auto
        herauszugeben hätte?
        wie du schon schreibts benutzen die abschlepp-unternehmer das auto als pfand und machen somit von einem zurückbehaltungsrecht gebrauch. dieses recht besteht aber nur zwischen gläubiger und schuldner. hier ist nicht autofahrer der schuldner, sondern der auftraggeber. somit besteht kein zurückbehaltungsrecht seitens des abschlepp-unternehmer.

        anders ist bei KfZ-Verwahrstelledie von Polizei u.a betrieben werden. deren schuldner ist der autofahrer selbst. diese stellen dürften das auto bis zur zahlung einbehalten. (unter vorbehalt!! entscheident ist auch das verhältnis von forderung und pfandwert).

        es kann ebenso vorkommen, dass abschlepp-unternehmer wie ein inkasso-unternehmen auftreten, also ihre forderungen gg den ursprünglichen vertragspartner im eigenen namen eintreiben. diese tätigkeit wäre genehmigungspflichtig und darf somit nicht von jedem x-beliebigen abschlepp-unternehmen durchgeführt werden.

        der anspruch auf herausgabe ergibt aus den besitzrechten § 858 ff BGB.
        - welche Mittel wären Eurer Einschätzung nach akzeptabel, um
        sich ein abgeschlepptes und im Eigentum befindliches Auto
        zurückzuholen?
        Wäre es rechtens, das Auto im Extremfell durch
        Beschädigung/Zerstörung eines Tores oder einer Schranke zu
        "befreien" ?
        mEn nein. die besitzstörung am auto und die daraus entstehenden rechte reichen nicht als rechtfertigungsgrundlage für eine sachbeschädigung, gefährdung des straßenverkehrs etc. - welche Mittel wären Eurer Einschätzung nach akzeptabel, um
        sich ein abgeschlepptes und im Eigentum befindliches Auto
        zurückzuholen?
        wenn sich der abschlepper strikt weigert, bleibt nur der gang vor gericht... ansonsten könnte man mit anzeige wg. nötigung drohen bzw. die polizei rufen Gerade in einem Fall wie dem vorliegenden, wo ein Auto ggf.
        unberechtigt abgeschleppt wird, wird der Fahrzeughalter die
        Kosten für Abschleppen und Verwahrung nicht tragen müssen.
        Eigentlich müsste der Abschleppunternehmer sich den
        Rechnungsbetrag doch vom Auftraggeber, also im obigen Fall der
        Hausverwaltung, holen, richtig?
        richtig Auf welcher Rechtsgrundlage sollte er den Betrag vom Halter einfordern und ein :Pfandrecht am Fahrzeug ableiten können?

        s.o.



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