Garantiefrage...

Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Dez 2006

hallo,
ich hätte da mal eine frage:
eine durch das möbelhaus gelieferte küche wird durch eine von denen beauftrage sub-unternehmerfirma eingebaut, mitsamt den neuen gekauften elektrogeräten.
2,5 jahre später läuft beim nudelnkochen das wasser über (kommt nun mal vor auf einer herdplatte), läuft seitlich am ceranfeld unter die platte, legt die elektrik lahm - herd funktioniert nicht mehr.
wer haftet?? ist ja eigentlich kein fehler am gerät, sonder meiner meinung nach ein montagefehler, da ja die "fuge" zwischen ceranfeld und arbeitsplatte richtig abgedichtet gehört. schließlich ist es keine außergewöhnliche nutzung des herdes und flüssigkeiten können hier nun mal übertreten.

danke für antworten!

grüßle,
sonja

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Garantiefrage...

    eine durch das möbelhaus gelieferte küche wird durch eine von
    denen beauftrage sub-unternehmerfirma eingebaut
    , mitsamt den
    neuen gekauften elektrogeräten.
    2,5 jahre später ...
    Hallo,

    also liegt wohl ein Kaufvertrag mit der Verpflichtung zur Montage
    vor. Den hat der Verkäufer nur mit Mängeln erfüllt. Also hat man
    Mängelrechte. ABER: Nach § 437 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren diese
    innerhalb von 2 Jahren!

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html

    Ergo: gesetzliche Gewährleistung = Fehlanzeige.

    Zu prüfen ist, ob tatsächlich der Verkäufer oder Hersteller eine
    extra Garantie übernommen hat. Das ist ja freiwillig. Insoweit muss
    man mal in die Unterlagen von ehedem schauen, ob irgendwo ein "Wisch"
    mit Garantiebedingungen zu finden ist. Tendenziell gehen Garantien
    aber NICHT auf Montagemängel, sondern eben nur auf Material und
    Produktionsmängel.

    Ergo: Garantie bestimmt auch = Fehlanzeige.

    Gesamtergebnis: beim nächsten Nudelkochen besser aufpassen.

    Mfg vom

    showbee

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Anmerkung

      Hallo, Den hat der Verkäufer nur mit Mängeln erfüllt.
      Wobei auch noch zu beweisen wäre, dass der Mangel beim Kauf bzw. bei der Montage bereits vorlag und nicht erst später entstanden ist. Kann der Käufer das?
      Gruß
      loderunner (ianal)

  2. Antwort von nach 13 Stunden 2 hilfreich
    Re: Garantiefrage...

    Hallo Sonja,
    der Schaden ist doch wohl durch das auslaufende Wasser entstanden?
    Warum soll dann der Küchenaufbauer haften, wenn der Nutzer Wasser überkochen lässt?
    Oder hab ich da jetzt was überlesen?
    Grüße
    Almut

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Garantiefrage...

      der Schaden ist doch wohl durch das auslaufende Wasser
      entstanden?
      Warum soll dann der Küchenaufbauer haften, wenn der Nutzer
      Wasser überkochen lässt?
      Hallo Almut,

      ja, überlesen! Ursache waren

      a) das Wasser
      b) die undichte Fuge

      --> nur beide zusammen sind Schadensursache! Es stellt sich die Frage, ob ein Herd dafür geeignet ist, dass man ab und zu das Wasser überkochen lässt. Das wird man wohl bejahen, weil kein Hausmann / keine Hausfrau so perfekt ist. Also muss der Herd ordentlich verfugt sein.

      --> nur Ursache zu b) ist auch Ursache des Kurzschlusses in der Elektrik.

      Dass die fehlerhafte Montage ein Sachmangel ist, ist schnell entdeckt und da Verjährung schon eingetreten ist braucht man m.E. sich auch nicht mehr über Beweisfragen streiten (sh. Loderunner). Der Verkäufer wird die Einrede der Verjährung erheben, der Richter würde nie zum Beweisverfahren kommen.

      Mfg vom

      showbee

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