Ratgeber zu Abschleppen von Fahrzeug

Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Dez 2006

Hallo zusammen,

Person A wohnt in seiner Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnanlage. Er hat Zugang zur Tiefgarage (Schlüssel) aber keinen Tiefgaragenstellplatz.
Jetzt ist es so das Person A wenn er beim Einkaufen war mit dem Auto in die Tiefgarage fährt und für ca. 10 min das Auto in dem Durchfahrtweg auf der Seite abstellt. Andere Autos können allerdings an ihm vorbeifahren.
Person A war gerade beim Einkaufen kam zurück und stellte sich wieder an die Stelle. Die Frau von der Hausverwaltung kam in die Tiefgarage und stellte Person A zu Rede. Person A hat seine Sachen ca. 5 min nach oben gebracht in den 1. OG. Sie sagte die Motorhaube wäre schon ganz kalt. (Klar Person A ist gerade 10min Auto gefahren). Dann meinte sie nächstes mal würde das Auto abgschleppt, da es Hausfriedxensbruch wäre. Person A ist da anderer Meinung, da er ja einen Schlüssel hatte. Er meinte zu ihr auf den Kosten für das Abschleppen würde sie sitzen bleiben. Sie meinte Person A müsste bei Abholung bezahlen.
Was kann Person A tun falls er mal für 1 Std vergessen sollte das Auto aus der Tiefgarage zu fahren und er abgeschleppt würde?
Kann er die Hausverwaltung wegen entwendung fremden Eigentums verklagen? Wie bekommt er sein Auto zurück ohne zu zahlen?

21 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Abschleppen von Fahrzeug

      Hallo, Wie bekommt er sein Auto zurück ohne zu zahlen?
      Gar nicht. Kein Abschleppunternehmer wird das Auto
      herausgeben, ohne sich bezahlen zu lassen (auch wenns nicht
      ganz legal ist)
      Andersrum: der Abschleppunternehmer lässt sich das Abschleppen vorher bezahlen. Vom Auftraggeber. Und deshalb hat er weder Grund noch Handhabe, das Auto festzuhalten. Ein Abschleppunternehmer ist schließlich keine Polizei noch handelt er hier im Auftrag eines Amtes.
      Gruß
      loderunner (ianal)

  1. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Abschleppen von Fahrzeug

    Moin, harwin,

    noch ein Aspekt, auf den mich ein Abschleppunternehmer hingewiesen hat: Für Privatleute wird der Abschleppunternehmer nur gegen Vorkasse tätig. Zumindest dieser, das werden andere aber kaum anders handhaben.

    Gruß Ralf



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