Bußgeldbescheid ohne Tat-Einspruch erfolglos
Von: , Frage gestellt am Mi, 6. Dez 2006
Moin,
nehmen wir an, eine Person schmeisst Altpapier in einen Recyclingcontainer. Einige Tage später kommt ein Brief der Stadt (Bezirksamt), in dem der Person vorgeworfen wird, den Müll neben dem Container abgestellt zu haben und nicht in selbigen geworfen zu haben. Es wird ein Ordnungsgeld von 35,00 Euro festgesetzt. Die beschuldigte Person legt Einspruch ein und erklärt, das sie das Altpapier in den Container geworfen hat. Wenn es außerhalb des Containers liegt, ist dies nicht in der Verantwortung der Person zu sehen, sondern vermutlich in der eines Dritten der den Müll wieder aus dem Container genommen hat (hochwertige Magazine im Altpapier könnten dazu Beweggrund gewesen sein).
Nun wird der Einspruch abgelehnt (ohne Begründung) und statt des Ordnungsgeldes wird ein Bußgeld festgesetzt. Der Betrag erhöht sich um Gebühren und Auslagen auf 58,34 Euro.
Die beschuldigte Person sieht es nicht ein den Betrag zu überweisen, da sie nichts falsch gemacht hat. Was kann man der Person raten und wie würde es weitergehen?
