Eidesstattliche Versicherung

Ich habe einmal eine Frage zu folgendem (sehr exotischem) Fall:

Eine Frau, verheiratet, gemeinsamer Güterstand, hatte eine Firma.

Ihr wurde der Gewerbeschein entzogen (da die erforderlichen Steuererklärungen nie abgegeben wurden) und die Firma war überschuldet.

Da noch Forderungen seitens des Finanzamtes und der Lieferanten bestanden,
hat sie die Eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Nun hat ihr Mann auf seinen Namen eine Firma aufgemacht, die recht gut läuft.
Meine Frage ist: haftet hier nicht der Ehemann für die Altschulden (z.B Steuern)
seiner Frau mit, da ein gemeinsamer Güterstand besteht, oder ist sie (was ich mir nicht vorstellen kann) mit Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung vor Forderungen der Gläubiger ( und des Finanzamtes) geschützt.

Sie (und ihr Mann) sind der Ansicht, dass mit Abgabe der Eidesstattlichen Erklärung die Sache für sie beendet ist…

Der Ehemann hat vor Jahren auch einmal eine Eidesstattliche Erkärung abgegeben (nicht abgeführte Umsatzsteuer einer GMBH)

Wieso man dann überhaupt eine Firma aufmachen kann, ist mir schleierhaft.

MfG
Esther

Meine Frage ist: haftet hier nicht der Ehemann für die
Altschulden (z.B Steuern)
seiner Frau mit, da ein gemeinsamer Güterstand besteht

Nein.

Levay

Gilt das auch für die Einkommensteuer (gemeinsame Veranlagung)?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Esther!

Sie (und ihr Mann) sind der Ansicht, dass mit Abgabe der
Eidesstattlichen Erklärung die Sache für sie beendet ist…

Seltsame und irrige Ansicht. Verbindlichkeiten lassen sich nicht per eidesstattlicher Versicherung über die Vermögensverhältnisse erledigen. Die Schulden bleiben bestehen, Zinsen laufen weiter, aber für den Moment gehen Gerichtsvollzieher und Gläubiger davon aus, daß Vollstreckungsversuche fruchtlos sind. Bei titulierten Forderungen werden Gläubiger in den nächsten 30 Jahren immer mal wieder Vollstreckungsversuche starten. Könnte ja sein, daß beim Schuldner, notfalls bei seiner Erbmasse, Verwertbares zu holen ist.

Gruß
Wolfgang

Gilt das auch für die Einkommensteuer (gemeinsame
Veranlagung)?

Da müssen wir warten, bis Mr. Steuerexperte Showbee sich meldet. Der kommt bestimmt und sagt dir das.

Levay

Hallo Esther,

Gilt das auch für die Einkommensteuer (gemeinsame
Veranlagung)?

bei gemeinsamer Veranlagung bei der Einkommenssteuer wird gemeinsam gehaftet. Der Güterstand ist dabei übrigens völlig egal.

Gruß Oskar

Der Ehemann hat vor Jahren auch einmal eine Eidesstattliche
Erkärung abgegeben (nicht abgeführte Umsatzsteuer einer GMBH)

Wieso man dann überhaupt eine Firma aufmachen kann, ist mir
schleierhaft.

Gegenfrage: Wieso sollte es jemandem, der einmal eine Firma gegen die Wand gefahren hat VERBOTEN sein, sich noch einmal selbständig zu machen ???

Gruß, Trobi

Gilt das auch für die Einkommensteuer (gemeinsame
Veranlagung)?

Hallo Esther,
sieh mal in der Abgabenordnung ab § 268.
Das dürfte Deine Frage beantworten.
http://www.bundesrecht.juris.de/ao_1977/index.html
Den Hinweis hat mir mal Wiz gegeben!

Gruss, Eva

Hallo Trobi,

Gegenfrage: Wieso sollte es jemandem, der einmal eine Firma
gegen die Wand gefahren hat VERBOTEN sein, sich noch einmal
selbständig zu machen ???

ordentliche Rückstände gegenüber dem Finanzamt führen nicht selten zu einer Gewerbeuntersagung. Ich denke, davon hat Esther gehört und die Frage in diese Richtung gezielt. Die meisten Leute, die mit einer Firma krachen gehen, haben allerdings keine Beschränkungen (darüberhinaus kann man in der Nachbargemeinde wieder ein Gewerbe anmelden…soweit zur Gewerbeuntersagung).

Gruß Oskar

Gegenfrage: Wieso sollte es jemandem, der einmal eine Firma
gegen die Wand gefahren hat VERBOTEN sein, sich noch einmal
selbständig zu machen ???

Gruß, Trobi

Hallo Trobi,

ich meinte es ausschliesslich auf diesen Fall bezogen.

Die sogenannte Umsatzsteuer ist eine Steuer,
die nur treuhänderisch von einem Unternehmer für den Staat
verwaltet wird und die er (meistens) monatlich abführen
muss.

Heute reagiert das Finanzamt übrigens recht unliebenswürdig,
wenn jemand diese Gelder nicht weiterleitet.

Was einen „normalen Konkurs“ betrifft: Auch Bill Gates ist einmal
pleite gegangen…!

Gruss Esther