Servus Markus,
alldieweil bei so allgemeinen Fragestellungen kein Gegenstandswert beziffert werden kann, wird es hier um eine Zeitgebühr gehen:
Beim StB geht es bei einer Erstberatung um maximal 180 €, und in allen anschließenden Angelegenheiten um 19-46 € je angefangene 1/2 Stunde.
Wenn ein Gegenstandswert ("Wert des Interesses") beziffert werden kann und keine Zeitgebühr vereinbart ist, hier ein paar Beispiele: Gegenstandswert 3.000 € - Beratungsgebühr 18,90 € bis 189 €, zuzüglich Auslagenersatz. Gegenstandswert 10.000 € - Beratungsgebühr 48,60 € bis 486 €, zuzüglich Auslagenersatz. Gegenstandswert 50.000 € - Beratungsgebühr 104,60 € bis 1046 €, zuzüglich Auslagenersatz. Gegenstandswert 100.000 € - Beratungsgebühr 135,40 € bis 1354 €, zuzüglich Auslagenersatz.
Schöne Grüße
MM