Beratungskosten ?

Von: , Frage gestellt am Sa, 16. Dez 2006

Hallo zusammen,

wonach richtet sich, bezw.wie hoch ist die Beratungsgebühr bei einem Steuer oder Rechtsberater für Selbständige, in Fragen der Steuern,Versicherungen,Gewerberecht, usw.

Viele Grüße
Markus

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Beratungskosten ?

    Servus Markus,

    alldieweil bei so allgemeinen Fragestellungen kein Gegenstandswert beziffert werden kann, wird es hier um eine Zeitgebühr gehen:

    Beim StB geht es bei einer Erstberatung um maximal 180 €, und in allen anschließenden Angelegenheiten um 19-46 € je angefangene 1/2 Stunde.

    Wenn ein Gegenstandswert ("Wert des Interesses") beziffert werden kann und keine Zeitgebühr vereinbart ist, hier ein paar Beispiele: Gegenstandswert 3.000 € - Beratungsgebühr 18,90 € bis 189 €, zuzüglich Auslagenersatz. Gegenstandswert 10.000 € - Beratungsgebühr 48,60 € bis 486 €, zuzüglich Auslagenersatz. Gegenstandswert 50.000 € - Beratungsgebühr 104,60 € bis 1046 €, zuzüglich Auslagenersatz. Gegenstandswert 100.000 € - Beratungsgebühr 135,40 € bis 1354 €, zuzüglich Auslagenersatz.

    Schöne Grüße



    MM

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Beratungskosten ?

      Hallo Martin, Beim StB geht es bei einer Erstberatung um maximal 180 €, und
      in allen anschließenden Angelegenheiten um 19-46 € je
      angefangene 1/2 Stunde.

      Wenn ein Gegenstandswert ("Wert des Interesses") beziffert
      werden kann und keine Zeitgebühr vereinbart ist, hier ein paar
      Beispiele: Gegenstandswert 3.000 € - Beratungsgebühr 18,90 €
      bis 189 €, zuzüglich Auslagenersatz. Gegenstandswert 10.000 €
      - Beratungsgebühr 48,60 € bis 486 €, zuzüglich Auslagenersatz.
      Gegenstandswert 50.000 € - Beratungsgebühr 104,60 € bis 1046
      €, zuzüglich Auslagenersatz. Gegenstandswert 100.000 € -
      Beratungsgebühr 135,40 € bis 1354 €, zuzüglich Auslagenersatz.

      Vielen Dank für Deine Hilfe.

      Viele Grüße
      Markus

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