Mangelüberprüfungskosten Werkvertrag?

Von: , Frage gestellt am Do, 21. Dez 2006

Hallo,

mal angenommen jemand stellt an einer Werkvertragsleistung einen Mangel fest. Der Hersteller jedoch ist der Meinung, dass der Mangel nicht auf seiner Leistung beruht, sondern auf einem in dieses Werk gebrauchtes eingearbeitetes Teil, das der Besteller bereits hatte. Wer trägt die Kosten, um zu überprüfen auf welchem beider Komponenten der Mangel beruht. Sprich wenn der Unternehmer anrollt, fallen ihm ja Kosten an und wenn sich dann herausstellt, dass seine Sache gar nicht mangelhaft ist, wer trägt denn dann die Kosten?

Gruß
Dora

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