Witwenrente: Wie oft Abfindung bei Wiederheirat?

Hallo Leute,

ich gebe mal folgenden Sachverhalt zur Diskussion:

X wird nach 19 Jahren Witwe. Ihr verstorbener Mann war Bergmann gewesen und sie erhielt nach seinem Tod Witwenrente von der Knappschaft.

Nach knapp einem Jahr heiratet X wieder. Die Witwenrente erlischt, und sie erhält 17.000 DM Abfindung von der Knappschaft.

Nach weiteren 5 Jahren ist die Ehe wieder geschieden, und die Witwenrente von X lebt auf Antrag wieder auf.

Nun trifft Frau X Herrn Y und verliebt sich in ihn.

Jetzt meine Fragen:

  1. Kann X, wenn sie Y heiratet, erneut eine Abfindung erhalten, wenn ihre Witwenrente erlischt, oder gilt das nur einmal?

  2. Falls ja, wäre diese genauso hoch oder geringer (Webseiten mit Formelberechnung wären da sehr hilfreich)? Y ist Hartz-IV-Empfänger, seit 6 Jahren arbeitslos und käme durch eine Heirat und eine evtl. Abfindung von ihr aus Hartz IV heraus. Da X außerdem Schulden hat, wäre eine Heirat mit Y eine weitere Überlegung wert: Die Abfindung würde sie dann evtl. erneut erhalten und damit die Schulden los. Ist diese Überlegung von X und Y realistisch und machbar?

Auf Eure Antworten freut sich aus dem gallischen Dorf

Euer Asterix,

der allen Usern hier übrigens einen guten Rutsch wünscht!

Hallo Asterix

es ist schon verblüffend, auf was für Ideen manche Leute kommen und dabei die naheliegendste Lösung gar nicht in Betracht ziehen.
Y sollte ganz einfach Privatinsolvenz anmelden und gut ist.
Ich hoffe mal, das dieses Witwenrentenkarussell so nicht funktioniert.

LG
Mikesch

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Hallo,

Kann X, wenn sie Y heiratet, erneut eine Abfindung
erhalten, wenn ihre Witwenrente erlischt, oder gilt das nur
einmal?

[Zitatanfang]"(1) Eine Witwenrente oder Witwerrente wird bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24fachen Monatsbetrag abgefunden. "[Zitatende]

http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__80.html

MfG