Hallo Leute,
ich gebe mal folgenden Sachverhalt zur Diskussion:
X wird nach 19 Jahren Witwe. Ihr verstorbener Mann war Bergmann gewesen und sie erhielt nach seinem Tod Witwenrente von der Knappschaft.
Nach knapp einem Jahr heiratet X wieder. Die Witwenrente erlischt, und sie erhält 17.000 DM Abfindung von der Knappschaft.
Nach weiteren 5 Jahren ist die Ehe wieder geschieden, und die Witwenrente von X lebt auf Antrag wieder auf.
Nun trifft Frau X Herrn Y und verliebt sich in ihn.
Jetzt meine Fragen:
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Kann X, wenn sie Y heiratet, erneut eine Abfindung erhalten, wenn ihre Witwenrente erlischt, oder gilt das nur einmal?
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Falls ja, wäre diese genauso hoch oder geringer (Webseiten mit Formelberechnung wären da sehr hilfreich)? Y ist Hartz-IV-Empfänger, seit 6 Jahren arbeitslos und käme durch eine Heirat und eine evtl. Abfindung von ihr aus Hartz IV heraus. Da X außerdem Schulden hat, wäre eine Heirat mit Y eine weitere Überlegung wert: Die Abfindung würde sie dann evtl. erneut erhalten und damit die Schulden los. Ist diese Überlegung von X und Y realistisch und machbar?
Auf Eure Antworten freut sich aus dem gallischen Dorf
Euer Asterix,
der allen Usern hier übrigens einen guten Rutsch wünscht!