Widerrufsrecht (nein, nicht schonwieder)
Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Jan 2007
Hallo Experten,
In den AGBs eines gewerblichen eBay-Verkäufers habe ich folgenden Satz entdeckt:
Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Kann ich nun davon ausgehen, daß jemand, der zB vor einem Jahr, als die Widerrufsfrist bei eBay noch 14 Tage betrug, bei diesem Verkaufer gekauft hat, auch jetzt, da die Widerrufsfrist ja einen Monat beträgt,nur eine 14-tägige Widerrufsfrist hat?
Gruß
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