Wer entscheidet über Zulässigkeit?
Von: , Frage gestellt am Mi, 31. Jan 2007
Hallo,
ist die Zulässigkeit einer Rechtssache immer vom anzurufenden Gericht zu entscheiden? Nehmen wir an, man legt Revision gegen ein strafrechtliches Urteil beim Oberlandesgericht (bzw. BGH) ein. Entscheidet über die Voraussetzungen der Zulässigkeit IMMER das Revisionsgericht oder gibt es auch Fälle, in denen das Berufungsgericht darüber entscheidet und dieses anschließend die Sache an das Revisionsgericht weiterleitet? Wie ist das bei der Berufung? Entscheidet auch dort über die Zulässigkeit immer das Berufungsgericht, oder gibt es Fälle, in denen diese Befugnis das Gericht I. Instanz ausübt?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
