Neues Krankenhausfinanzierungsrecht
Von: , Frage gestellt am Fr, 13. Okt 2000
Hallo,
die neue Krankenhausfinanzierung soll ab dem 1.1.2003 auf ein DRG-basiertes Fallpauschalensystem umgestellt werden. Dies wird das verfügbare Budget vieler Krankenhäuser erheblich reduzieren und somit auch zu Stellenabbau führen. Von dieser Entwicklung ist jede Abteilung der Krankenhäuser betroffen. Das Geld, welches aus einer Fallpauschale erzielt wird, muß aufgeteilt werden. Jede Berufsgruppe bzw. Abteilung muß den Anteil Geldes, welches sie aus der Fallpauschale beanspruchen will, genau begründen. Am einfachsten hat es hier die Berufsgruppe der Pflegenden, da die PPR (Pflege-Personal-Regelung) eine ziemlich genaue Abrechnung ermöglicht. Zwischen den anderen Berufsgruppen (Ärzte/innen, Röntgenpersonal, Verwaltungspersonal, Laborpersonal, Reinigungspersonal, techn. Hauspersonal usw.) wird es Hauen und Stechen geben.
Grund genug, sich intensiv mit der Einführung der DRGs zu befassen. Ein allgemeiner, aber guter Einstieg ist die Broschüre vom Wissenschaftszentrum Berlin: "Neue Krankenhausfinanzierung - Experiment mit ungewissem Ausgang". Um sie zu bekommen, muß man sie brieflich anfordern und eine Briefmarke als Rückporto beilegen. Adresse:
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, 10785 Berlin, Reichpietschufer 50.
In diesem Zusammenhang gibt es eine sehr interessante Internetadresse für Mediziner zur Leitliniendiskussion:
www.uniduesseldorf.de/WWW/AWMF
Vielleicht ist es ja auch denkbar, an dieser Stelle eine Grundsatzdiskussion über die Einführung der DRGs anzuregen.
Gruß
Volker Gernhardt
