Antwort von
nach 2 Tagen
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Re^3: Deutscher und Lux heiraten
Hallo Kay!
Ehevertrag
Wir wollen ihn beide und sind uns einig ueber den Inhalt.
Aber mir sagte jemand: Die sind hinfällig, es gibt die
staatlichen Gesetze und damit wird der Vertrag nichtig.
Stimmt das, in welchen Fällen!
Nein, das stimmt nicht. Eheverträge gibt es nachwievor. Das Gesetz regelt den Güterstand nur in Fällen, in denen kein Ehevertrag geschlossen wurde.
Oder reicht es zu einem Notar zu gehen und das alles
niederzuschreiben und er segnet es ab?
Gibt es im Internet Muster?
Muster im Internet kenne ich nicht. Aber ein Notar hat sowas schon tausendmal gemacht und hilft Euch bei der Ausarbeitung des Vertrages. Für die Beurkundung werden natürlich saftige Gebühren fällig. Aber ohne notarielle Beurkundung geht es eben nicht.
Also wir wollen klar sagen, dass sie an meinem und ich an
ihrem Vermögen keine Handhabe haben, auch nicht dass, was
wärend der Ehe gekauft wird. Wenn wir uns scheiden lassen,
gehört alles dem, er es bezahlt hat. Punkt!
Ich empfehle, dass Ihr zu einem deutschen Notar geht. Dort schließt Ihr einen Ehevertrag ab, in dem Ihr ausdrücklich deutsches Recht als Güterstandsstatut wählt. Dann wählt Ihr als Güterstand die Gütertrennung. Damit habt Ihr genau das, was ihr wollt.
Dasselbe könnt Ihr auch vor einem luxemburgischen Notar machen, falls das billiger sein sollte.
Theoretisch könntet Ihr beim Notar auch Luxemburger Recht wählen. Davon würde ich aber abraten. Das Luxemburger Recht geht auf den alten französischen Code civil zurück und kennt - wenn ich richtig informiert bin - immer noch das Verschuldensprinzip (d.h. einem von Euch wird im Falle der Scheidung die Schuld für das Scheitern der Ehe zugesprochen mit den entsprechenden Konsequenzen). Außerdem geht es sehr stark von der Annahme aus, dass der Mann in der Ehe der Verdiener ist. Daher werden der Frau im Scheidungsfalle sehr hohe Unterhaltsansprüche zugebilligt, wenn sie ihre Arbeit wirklich aufgegeben hat.
Viel Glück in der Ehe!
Thomas