Deutscher und Lux heiraten

Von: , Frage gestellt am Sa, 14. Okt 2000

Hi
wenn ein Deutscher und eine Luxemburgerin heiraten wollen, wie
ist das?
Braucht sie eine ledigkeitbescheinigung.
Wo heiratet man am einfachsten
Muss man dieselbe Adresse haben (sie zahlt halt in Lux weniger
Steuern)
Wo finde ich Infos dazu?
Danke
Kay

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
    Re: Deutscher und Lux heiraten

    Hallo Kay! wenn ein Deutscher und eine Luxemburgerin heiraten wollen, wie
    ist das?
    Grundsätzlich kein Problem. Ihr könnt auf der ganzen Welt heiraten, müßt nur das jeweilige Ortsrecht beachten. Braucht sie eine ledigkeitbescheinigung.
    Ja, wenn ihr in Deutschland heiraten wollten, braucht die Luxemburgerin ein Ehefähigkeitszeugnis, dass sie von den Luxemburger Behörden erhält. Darin steht, dass sie ledig ist und auch sonst keine Ehehindernisse bestehen. Wo heiratet man am einfachsten
    In Deutschland nur vor dem Standesamt. Muss man dieselbe Adresse haben (sie zahlt halt in Lux weniger
    Steuern)
    Nein, muß man nicht. Interessant ist übrigens noch, dass sich das Recht des Güterstandes (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft? Unterhaltspflichten usw.) in Eurem Fall nach dem gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt richtet. Habt Ihr also den Schwerpunkt Eurer sozialen Bindungen beide in Deutschland, so findet deutsches Recht Anwendung. Bleibt die Luxemburgerin dagegen überwiegend in Luxemburg, findet deutsches Recht nur dann Anwendung, wenn Ihr in Deutschland heiratet und sonst keine engeren Beziehungen zu einem anderen Staat bestehen. Wo finde ich Infos dazu?
    Vielleicht beim Standesamt, jedenfalls bei einem Anwalt mit Kenntnissen im Internationalen Familienrecht.

    Empfehlenswert ist übrigens immer der Abschluß eine Ehevertrages, in dem solche Fragen wie Güterstand, Unterhalt usw. geregelt werden sollten - insbesondere in Deinem grenzüberschreitenden Fall.

    Viele Grüße
    Thomas

    • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
      Re^2: Deutscher und Lux heiraten

      Hi
      danke für die Antwort.
      Aber DU hast noch ein them aangesprochen, wo ich mich nicht
      auskenne:
      Ehevertrag
      Wir wollen ihn beide und sind uns einig ueber den Inhalt.
      Aber mir sagte jemand: Die sind hinfällig, es gibt die
      staatlichen Gesetze und damit wird der Vertrag nichtig.
      Stimmt das, in welchen Fällen!
      Oder reicht es zu einem Notar zu gehen und das alles
      niederzuschreiben und er segnet es ab?
      Gibt es im Internet Muster?
      In englisch habe ich sie gesehen aber nicht in deutsch
      Also wir wollen klar sagen, dass sie an meinem und ich an ihrem
      Vermögen keine Handhabe haben, auch nicht dass, was wärend der
      Ehe gekauft wird. Wenn wir uns scheiden lassen, gehört alles
      dem, er es bezahlt hat. Punkt! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Re^3: Deutscher und Lux heiraten

        Hallo Kay! Ehevertrag
        Wir wollen ihn beide und sind uns einig ueber den Inhalt.
        Aber mir sagte jemand: Die sind hinfällig, es gibt die
        staatlichen Gesetze und damit wird der Vertrag nichtig.
        Stimmt das, in welchen Fällen!
        Nein, das stimmt nicht. Eheverträge gibt es nachwievor. Das Gesetz regelt den Güterstand nur in Fällen, in denen kein Ehevertrag geschlossen wurde. Oder reicht es zu einem Notar zu gehen und das alles
        niederzuschreiben und er segnet es ab?
        Gibt es im Internet Muster?
        Muster im Internet kenne ich nicht. Aber ein Notar hat sowas schon tausendmal gemacht und hilft Euch bei der Ausarbeitung des Vertrages. Für die Beurkundung werden natürlich saftige Gebühren fällig. Aber ohne notarielle Beurkundung geht es eben nicht. Also wir wollen klar sagen, dass sie an meinem und ich an
        ihrem Vermögen keine Handhabe haben, auch nicht dass, was
        wärend der Ehe gekauft wird. Wenn wir uns scheiden lassen,
        gehört alles dem, er es bezahlt hat. Punkt!
        Ich empfehle, dass Ihr zu einem deutschen Notar geht. Dort schließt Ihr einen Ehevertrag ab, in dem Ihr ausdrücklich deutsches Recht als Güterstandsstatut wählt. Dann wählt Ihr als Güterstand die Gütertrennung. Damit habt Ihr genau das, was ihr wollt.

        Dasselbe könnt Ihr auch vor einem luxemburgischen Notar machen, falls das billiger sein sollte.

        Theoretisch könntet Ihr beim Notar auch Luxemburger Recht wählen. Davon würde ich aber abraten. Das Luxemburger Recht geht auf den alten französischen Code civil zurück und kennt - wenn ich richtig informiert bin - immer noch das Verschuldensprinzip (d.h. einem von Euch wird im Falle der Scheidung die Schuld für das Scheitern der Ehe zugesprochen mit den entsprechenden Konsequenzen). Außerdem geht es sehr stark von der Annahme aus, dass der Mann in der Ehe der Verdiener ist. Daher werden der Frau im Scheidungsfalle sehr hohe Unterhaltsansprüche zugebilligt, wenn sie ihre Arbeit wirklich aufgegeben hat.

        Viel Glück in der Ehe!
        Thomas

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!