Re: ...kann leider nichts dazu sagen...
Hallo!
Meine Frage: Gibt es einen juristischen Hintergrund, der ihm
dies untersagt?
Wenn gegen mich ermittelt würde, würde ich ohne Rücksprache mit meinem Anwalt auch nichts erzählen - der Laie kann oft nicht durchschauen, welcher Unterschied in der rechtlichen Beurteilung aus geringen Abweichungen im Sachverhalt folgt.
Das hat keine gesetzliche Grundlage, sondern hat prozesstaktische Gründe. Man kann so einfach verhindern, dass Herr Ullrich sich durch zu viel Ehrlichkeit selbst in die Sch***** reitet.
Extrembeispiel: Mordermittlungen. Es macht einen riesen Unterschied ob jemand sagt "Dann hab ich mich ans Bett geschlichen und meine Frau im Schlaf erstochen" oder ob jemand sagt "Ich hab sie geweckt, sie angebrüllt, sie geschlagen und dann in Rage auf sie eingestochen". Im ersteren Fall hätte man einen Mord, im zweiten "nur" Totschlag (falls keine anderen besonderen Umstände oder Absichten hinzukommen). Der Laie erzählt vielleicht bei einer polizeilichen Vernehmung die erste Variante, nach anwaltlicher Beratung hätte er vielleicht lieber den Mund gehalten, statt auszuplaudern, dass seine Frau gerade schlief als er sie erstochen hat.
Gruß,
Florian.