Re^3: Vermögensverwaltende GmbH
"vermögensverwaltende GmbH" ist keine eigenständige
Rechtsform.
was macht sie so besonders?
Eine Firma wie "Karl-Heinz Schulz vermögensverwaltende (bzw. Vermögensverwaltungs-) GmbH" wird gerne mal bei Komplementär-GmbHs für GmbH & Co. KGs gewählt. Damit will man (vermutlich) ausdrücken, daß die Gesellschaft nicht im eigentlichen Sinne operativ tätig ist, sondern sich auf die Verwaltung des eigenen Vermögens beschränkt, also bspw. auf das Halten von Beteiligungen, Wertpapierverwaltung etc.
würde bedeuten dass irgendjemand aus djibuti der in australien
wohnt in d als geschäftsführer einer gmbh tätig sein kann ?
Warum auch nicht? Ich habe mal einen Inder mit Wohnsitz in den Niederlanden getroffen, der Geschäftsführer einer GmbH war, die zu 75% einer Holding auf Mauritius gehörte, die wiederum einem weiteren Inder gehörte.
Ein Geschäftsführer ist weder Angestellter noch freier
Mitarbeiter, sondern Geschäftsführer. Dafür gibt es einen
entsprechenden Vertrag, der beliebige Entlohnungsformen
enthalten kann.
aha, in Ö muss er angestellt sein,außer er ist gesellschafter
mit mehr als 25%,dann ist er "selbstständig" tätig
Zu Österreich kann ich nichts sagen, aber nach dem deutschen GmbHG wird ein Geschäftsführer zum Geschäftsführer bestellt. Er ist damit weder Fisch noch Fleisch, sondern Geschäftsführer.
Gruß,
Christian