wo finde ich gute infos zur vermögensverwaltenden gmbh?
speziell unterschied (merkmale) zur normalen gmbh.
muss der GF deutscher sein bzw. in d wohnen?
reicht ein nebenwohnsitz auch, wenn hws im ausl. ?
muss der GF angestellt sein oder kann er als „freier ma“ oder ähnliches diese aufgabe erfüllen (zb. stundenweise abgeltung etc.)
wo finde ich gute infos zur vermögensverwaltenden gmbh?
speziell unterschied (merkmale) zur normalen gmbh.
das ist einfach: Es gibt keine. Es handelt sich dabei um eine GmbH. „vermögensverwaltende GmbH“ ist keine eigenständige Rechtsform.
muss der GF deutscher sein bzw. in d wohnen?
Nein.
reicht ein nebenwohnsitz auch, wenn hws im ausl. ?
Natürlich.
muss der GF angestellt sein oder kann er als „freier ma“ oder
ähnliches diese aufgabe erfüllen (zb. stundenweise abgeltung
etc.)
Ein Geschäftsführer ist weder Angestellter noch freier Mitarbeiter, sondern Geschäftsführer. Dafür gibt es einen entsprechenden Vertrag, der beliebige Entlohnungsformen enthalten kann.
„vermögensverwaltende GmbH“ ist keine eigenständige
Rechtsform.
was macht sie so besonders?
muss der GF deutscher sein bzw. in d wohnen?
Nein.
würde bedeuten dass irgendjemand aus djibuti der in australien wohnt in d als geschäftsführer einer gmbh tätig sein kann ?
reicht ein nebenwohnsitz auch, wenn hws im ausl. ?
Natürlich.
somit gar nicht notwendig oder?
muss der GF angestellt sein oder kann er als „freier ma“ oder
ähnliches diese aufgabe erfüllen (zb. stundenweise abgeltung
etc.)
Ein Geschäftsführer ist weder Angestellter noch freier
Mitarbeiter, sondern Geschäftsführer. Dafür gibt es einen
entsprechenden Vertrag, der beliebige Entlohnungsformen
enthalten kann.
aha, in Ö muss er angestellt sein,außer er ist gesellschafter mit mehr als 25%,dann ist er „selbstständig“ tätig
„vermögensverwaltende GmbH“ ist keine eigenständige
Rechtsform.
was macht sie so besonders?
Eine Firma wie „Karl-Heinz Schulz vermögensverwaltende (bzw. Vermögensverwaltungs-) GmbH“ wird gerne mal bei Komplementär-GmbHs für GmbH & Co. KGs gewählt. Damit will man (vermutlich) ausdrücken, daß die Gesellschaft nicht im eigentlichen Sinne operativ tätig ist, sondern sich auf die Verwaltung des eigenen Vermögens beschränkt, also bspw. auf das Halten von Beteiligungen, Wertpapierverwaltung etc.
würde bedeuten dass irgendjemand aus djibuti der in australien
wohnt in d als geschäftsführer einer gmbh tätig sein kann ?
Warum auch nicht? Ich habe mal einen Inder mit Wohnsitz in den Niederlanden getroffen, der Geschäftsführer einer GmbH war, die zu 75% einer Holding auf Mauritius gehörte, die wiederum einem weiteren Inder gehörte.
Ein Geschäftsführer ist weder Angestellter noch freier
Mitarbeiter, sondern Geschäftsführer. Dafür gibt es einen
entsprechenden Vertrag, der beliebige Entlohnungsformen
enthalten kann.
aha, in Ö muss er angestellt sein,außer er ist gesellschafter
mit mehr als 25%,dann ist er „selbstständig“ tätig
Zu Österreich kann ich nichts sagen, aber nach dem deutschen GmbHG wird ein Geschäftsführer zum Geschäftsführer bestellt. Er ist damit weder Fisch noch Fleisch, sondern Geschäftsführer.
danke für die info, ich dachte der Gf muss in D wohnen …
die firma muss aber einen sitz haben,reicht eine kleine wohnung o.ä. auch wenn keiner da ist bzw. 1x/monat vorbei kommt ? z.b. mit postweiterleitung ins ausland ?