angenommen eine Behörde behauptet eine Email sei dem Gesetz nach nicht als „schriftlich“ anzusehen, könnte hier jemand das Gegenteil behaupten und mir die Rechtsgrundlage dafür nennen?
Konkret ginge es um eine, in einem Gesetz geforderte, schriftliche Anzeige eines Vorganges. In diesem Gesetz gibt es jedoch selbst keine Definition was als „schriftlich“ anzusehen ist.
angenommen eine Behörde behauptet eine Email sei dem Gesetz
nach nicht als „schriftlich“ anzusehen, könnte hier jemand das
Gegenteil behaupten
Ja.
und mir die Rechtsgrundlage dafür nennen?
Nein. Man kann das Gegenteil zwar behaupten, liegt dann aber falsch.
Konkret ginge es um eine, in einem Gesetz geforderte,
schriftliche Anzeige eines Vorganges. In diesem Gesetz gibt es
jedoch selbst keine Definition was als „schriftlich“ anzusehen
ist.
Hm, so ganz schlau bin ich immer noch nicht. Da steht:
(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
Das heißt ja eigentlich dass eine Email erlaubt wäre, gleichwohl steht da aber nicht dass diese beispielsweise auch digital signiert sein muß o. ä. Kann mir vielleicht jemand ausdeutschen wie das Gesetz hier auszulegen ist oder gibt es sowas wie einen Kommentar zum BGB?