Rechnung für Anfrage ?

Ich habe vor ein paar Monaten Tiscalinet eine e-mail geschrieben und gefragt was wohl eine Standleitung kosten würden. Vor ein paar Tagen habe ich dann eine e-mail mit einem Word Dokument bekommen.
Heute flatteter mir ein brief mit einer Rechnung um 161.25 Fr. ein !! Obwohl nirgens etwas stand oder ich informiert worden bin dass das was kostet… Ist das zulässig ???
Schliesslich habe ich nur unverbindlich gefragt…

Andreas Knöpfli

Hi!

In diesem Falle würd ich einfach gar nichts machen!

Das so ein Verhalten unseriös ist liegt auf der Hand und wenn sie dsa Geld wollen können sie ja versuchen zu klagen, was die mit Sicherheit nicht machen werden, allein schon weil der Streitwert zu gering ist und sie keinen Beweis für die Anfrage haben (E-Mails zählen da natürlich net)! ;o))

Gruß

Bernd

Vielen Dank für die schnelle Antwort :smile:

Andreas

Hi Bernd,

das würde ich zum Beispiel schon nicht tun. Einfach die Hände in den Schoß legen und abwarten bringt oft 'ne Menge Ärger, den man sich sparen könnte.

Ich würde das Unternehmen einfach mal anschreiben und mitteilen, dass ihnen anscheinend ein Fehler unterlaufen ist. Rein theoretisch wäre ja auch das möglich, nicht?

Man muss nicht immer warten bis der Mahnbescheid ins Haus flattert oder der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht. Vielleicht kann die Angelegenheit mit einem einfachen Schreiben aus der Welt geschafft werden. Ansonsten erfährt man aber sicher eine Reaktion und letztendlich hat man auch noch was in der Hand zur Klärung der Situation, wenn es denn hart auf hart kommen sollte.

Gruß

Dagmar

Hi!

Das Problem dabei ist, daß man da schnell was reinschreibt, was die gegen einen verwenden können! Auch wenn man in der Sche im Recht ist, kann ja ein falsches Wort alles umdrehen ;o)) (Man kennt ja die Anwälte *ggg) Mir ist das leider schon passiert!

Ärger bringt es eigentlich nur bei berechtigten Forderungen, was hier imho nicht der Fall ist!

Der Mahnbescheid wird wie ich sagte wohl eh net kommen und um nen Gerichtsvollzieher zu schicken muß man ja erst einklagen ;o)))

Gruß

Bernd
P.S.: Wenn schon ein Schreiben dann nur mit dem Hinweis, daß ein Fehler gemacht wurde und die Rechnung nicht beglichen wird aber ohne Begründung! Dann können die ja prüfen ;o))

Hi Bernd,

auch der beste Anwalt, der einem das Wort im Munde herumdreht ist nicht im Recht. Und viele Worte würde ich auch gar nicht machen. Ich würde einfach nur darauf hinweisen, dass ihnen ein Fehler unterlaufen ist. Fertig.

Woher weißt du, dass die Firma keinen Mahnbescheid rausschickt? Sicher kannst du das auch nicht sagen. Und überhaupt kann es (wie ich bereits erwähnte) auch sein, dass die Rechnung fälschlicherweise rausgegangen ist. Auch das kann passieren. Wo ist das Problem einfach mal nachzufragen? Dazu muss man auch keine seitenlangen Briefe verfassen.

Ich habe oft die Hände in den Schoß gelegt (lange her *g*), weil ich mich im Recht fühlte. War ich auch, aber den ganzen Ärger und die Lauferei anschließend hätte ich mir wirklich sparen können. Heute reagiere ich in solchen Fällen und komme wesentlich besser zurecht und habe keinen Stress am Hals.

Gruß

Dagmar

Hallo Dagmar,

es ist bestimmt besser - obgleich nicht unbedingt erforderlich - einen 3Zeiler an die Firma zu schicken, wie Du es vorschlägst.

Ich habe oft die Hände in den Schoß…

Hier muß ich Dich korrigieren, weil: Wer die Hände in den Schoß legt, ist nicht unbedingt untätig (breites Grinsen).

Entschuldige mich schon jetzt

Wolfgang

o.T