Baumarkt > Umtausch = Gutschein

hi

Susi hat eine Problem und zwar war sie vor längerem mal im Baumarkt und hat sich eine Leuchtstoffröhre gekauft. Die Röhre schön daheim eingebaut geht net, wieder zurückgebracht. Gesagt das sie die Falsche Röhre gekaufT hat, kein Problem, Gutschein bekommen. Susi denkt ok, kauf sie dann im Sommer Blumen dafür. Nun ist das so gewessen, sie hat Zuhause eine alte Neoröhre die garnicht mehr hergestellt wird (Bezeichnung gibts auch nicht mehr). Das Personal hat gesagt das es nur die gäbe. Susi kam dies alles kommisch vor und holte einen Elektriker, er hat nun festgestellt das eine Bauteil der Lampe kaputt war und hat dann genau die gleiche Leuchtstoffröhre eingebaut wie Susi einmal gekauft hatte.
Nun wollt sie endlich mal den Gutschein einlösen (der hat auch ein Ablaufsdatum)um Blumen zu kaufen. Nun sagt die Kassiererien das geht nicht sie könne nur Leuchtstoffmittel damit kaufen.

Susi will wissen geht das einfach so ?
Könnte sie sich auf einen Irrtum berufen ?

Susi weis ja das der Händler ja eigentlich nicht verpflichtet ist zum Umtausch, aber bei diesen Umständen.

grüssle dan

Hallo,

Susi weis ja das der Händler ja eigentlich nicht verpflichtet
ist zum Umtausch,

genau. Und deshalb ist es okay, wenn sie einen Gutschein erhält. Wofür der verwendet werden kann, sollte draufstehen. Und das war beim Umtausch ja auch bekannt, oder?
Für nicht okay halte ich ein Verfallsdatum, aber: ianal.
Gruß
loderunner

Es steht nichts darauf außer der zurückgegebene Artikel, sonst ist kein vermerk. Achso es handelt sich um eine Gutschrift, hat Susi bemerkt. Könnte ein vermerk auch in den AGBs sein ?

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Hallo,
ianal, deshalb kann ich nur vermuten.

Es steht nichts darauf außer der zurückgegebene Artikel, sonst
ist kein vermerk.

Das reicht offensichtlich für den Verkäufer als Hinweis.

Achso es handelt sich um eine Gutschrift, hat Susi bemerkt.

Dann würde ich das mal als ‚schwebend‘ bezeichnen. Also einen noch nicht abgeschlossenen Umtausch. Ein Angebot, sich etwas anderes im Laden auszusuchen und den Wert des zurückgenommenen Artikel dagegen aufzurechnen.

Könnte ein vermerk auch in den AGBs sein ?

Denke ich nicht. AGB können nur wirksam werden, wenn man auf sie hingewiesen wurde.

Ich würde keinen Aufstand machen, einen anderen Artikel in der Abteilung aussuchen (mit möglichst wenig Aufpreis, ein Paar Energiesparbirnen böten sich an) und beim nächsten Mal woanders hingehen.

Gruß
loderunner