Sperrpfosten sind weg

hi,
eine frage zum kommunalrecht:

eine gemeinde fordert die eigentümergeminschaft von
anliegerwegen einer reihenhaussiedlung auf, die in
der siedlungssatzung festgeschriebene widmung zu er-
füllen, indem sie inzwischen „verlorengegangene“
sperrpfosten zwischen den wegeenden und dem öffent-
lichen verkehrsgrund wieder anbringt.

welche sanktionen sind möglich, wenn die eigentümer-
gemeinschaft (die m.e. keine körperschaft und keine
person ist) dieser forderung nicht nachkommt?

Tach auch,

Falls es sich bei der Aufforderung um einen rechtskräftigen Bescheid (Verwaltungsakt) handelt, stehen der Behörde zur Durchsetzung einige Mittel zur Verfügung.
Da die Eigentümergemeinschaft jedoch keine juristische Person ist, gehe ich davon aus, dass alle Eigentümer einzeln angeschrieben wurden.
Mangels Adressat für ein Zwangsgeld (oder auch eine Erzwingungshaft) steht m.E. hier nur die sog. Ersatzvornahme zur Verfügung; d.h. die Behörde lässt die Pfosten durch eine Firma setzen und stellt die Kosten (anteilmäßig) den Eigentümern in Rechnung. Jedoch gilt auch hier: Zwangsmaßnahmen müssen vorher angedroht werden.

Gruß
HaWeThie

*dersichangabenüberparagraphenundjuristischefeinheitenspart*