Kindesunterhalt nachträglich titulieren lassen?

Kann man den Unterhalt für ein Kind auch nachträglich titulieren lassen, d.h. auch wenn das Kind schon lange volljährig ist und jetzt keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hat?

Judith

Hi Judith,

Kann man den Unterhalt für ein Kind auch nachträglich
titulieren lassen, d.h. auch wenn das Kind schon lange
volljährig ist und jetzt keinen Anspruch mehr auf Unterhalt
hat?

wenn Du auch noch verrätst, wozu ein Titel in die Vergangenheit gut sein soll, dann fängt vielleicht jemand an zu grübeln. Andernfalls lohnt es sich einfach nicht.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

wenn der Kindsvater nie etwas gezahlt hat, z.B. weil er unbekannt verzogen war, und jetzt aber greifbar und betucht ist. Wenn man den Titel schon vor Jahren hätte machen lassen, könnte man ja jetzt daraus vollstrecken. Wenn man aber nicht hat titulieren lassen: Kann man es dann nachträglich?

Judith

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wenn der Kindsvater nie etwas gezahlt hat, z.B. weil er
unbekannt verzogen war, und jetzt aber greifbar und betucht
ist.

Hallo,

idR gilt eigentlich Unterhalt nie für die Vergangenheit, aber nicht bei Kindesunterhalt. Hier aber gem. § 1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB möglich, weil „tatsächliche Gründe“ vorlagen, die „in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen“, an der Geltendmachung hinderten. Ausnahme gem. Abs. 3 = unbillige Härte für Verpflichteten.

Mfg vom

showbee