Arbeitsrecht

Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Okt 2000

Hi Ihr :-)

Folgender Fall: Da ist eine GmbH (Geschäftsführer/Eigentümer und 2 Mitarbeiter), die es wohl bald nicht mehr geben wird. Die Mitarbeiter sind 5 Jahre und 9 Monate bzw. 8 Jahre in der Firma.
Stimmt es, dass die gesetzliche Kündigungsfrist bei dieser Betriebszugehörigkeit 1 Monat zum Monatende ist?
Was ist, wenn z.B. zum 31.12. gekündigt wird, die Firma aber schon Ende November dicht macht? Was ist mit diesem einen Monat in dem das Arbeitsverhältnis lt. Kündigung noch besteht?
Muss die Firma dafür noch Gehalt zahlen? Was ist mit Urlaub, der nicht mehr abgegolten werden konnte?
Oder kann er, der Chef, die Firma von heute auf morgen dichtmachen? Haben wir dann ne Chance irgendwie an unser Geld zu kommen?
Und was ist bei Konkurs?

Viele Fragen, viel Verwirrung....
Danke für jede Antwort!

Gudrun

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Arbeitsrecht

    Hi Du! Hi Ihr :-)

    Und was ist bei Konkurs?
    Obige Fragen kann ich net beantworten, aber Konkurs wäre für euch insofern nicht sooo schlimm, da ihr euer Geld auch dann bekommt, allerdings net von der Firma, sondern vom Arbeitsamt, daß bis zu drei Monate lang Konkursausfallgeld bezahlt. Soweit ich mich erinner den vollen Nettolohn!

    Allerdings sehe ich die Gefahr, daß die GmbH eventuell vorher geschlossen wird, denn da weiß ich nicht was möglich ist!
    Sollte also die finanzielle Situation schon ausweglos sein wäre es eventuell anzuraten Konkursantrag zu stellen, denn dann dürfte die GmbH schätzungsmäßig nicht so ohne weiteres schließen und müßte Konkurs anmelden wodurch ihr euer Geld bekommt!

    Da würde ich schnell nen Experten oder eventuell beim AB nachfragen!

    Gruß

    Bernd





    Viele Fragen, viel Verwirrung....
    Danke für jede Antwort!

    Gudrun

  2. Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
    Re: Arbeitsrecht

    Hallo Darcy,
    hier ein Auszug aus dem BGB bezüglich der Kündigungsfristen:

    § 622 [Frist zur Kündigung bei Arbeitsverhältnissen]
    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten
    (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum
    Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
    Beachte auch Übergangsvorschrift in Art. 222 EGBGB (abgedruckt
    unter Nr. 2).
    (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die
    Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder
    Unternehmen
    1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines
    Kalendermonats,
    2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines
    Kalendermonats,
    3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines
    Kalendermonats,
    4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines
    Kalendermonats,......


    Diese Kündigungszeit muß auch bezahlt werden. Der Urlaub kann durch Bezahlung abgegolten werden.
    Ob bei einem Konkurs andere Regeln gelten weiß ich nicht. Habe auf die Schnelle auch nichts gefunden zu diesem Thema.
    Link für Gesetzestexte: wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/

    Wenn Ihr Gewerkschaftsmitglieder seid, dann bekommt Ihr Auskunft von der Gewerkschaft. Falls Euer Chef nicht freiwillig bezahlt, bleibt wahrscheinlich eh nur eine Klage (vor allem wenn er "pleite" geht)

    Ulrike [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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