Irrtümliche Überweisungen
Von: , Frage gestellt am So, 1. Apr 2007
Angenommen ein Herr Maier überweist an Herrn Huber versehentlich 200 Euro auf sein Girokonto. Herr Maier bemerkt nach wenigen Tagen den Irrtum und fordert Herrn Huber auf, den Betrag zurückzuüberweisen.
Nach BGB (Ungerechtfertigte Bereicherung) müßte Huber an Herrn Maier den Betrag zurücküberweisen (glaube ich).
Meine Frage:
Kann Huber dem Maier eine Bearbeitungsgebühr (Aufwandsentschädigung) berechnen (sagen wir mal so 5 Euro) und überweist ihm stattdessen 195 Euro? Oder kann er das nicht?
Oder in welcher Höhe kann Huber sog. Bearbeitungsgebühren oder Aufwandsentschädigung einbehalten?
Wäre für eine Antwort dankbar.
Vielen Dank schon mal im voraus.
Tommi
