Irrtümliche Überweisungen

Von: , Frage gestellt am So, 1. Apr 2007

Angenommen ein Herr Maier überweist an Herrn Huber versehentlich 200 Euro auf sein Girokonto. Herr Maier bemerkt nach wenigen Tagen den Irrtum und fordert Herrn Huber auf, den Betrag zurückzuüberweisen.

Nach BGB (Ungerechtfertigte Bereicherung) müßte Huber an Herrn Maier den Betrag zurücküberweisen (glaube ich).

Meine Frage:
Kann Huber dem Maier eine Bearbeitungsgebühr (Aufwandsentschädigung) berechnen (sagen wir mal so 5 Euro) und überweist ihm stattdessen 195 Euro? Oder kann er das nicht?
Oder in welcher Höhe kann Huber sog. Bearbeitungsgebühren oder Aufwandsentschädigung einbehalten?

Wäre für eine Antwort dankbar.

Vielen Dank schon mal im voraus.

Tommi

32 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Irrtümliche Überweisungen

    Hallo Tommi. Kann Huber dem Maier eine Bearbeitungsgebühr
    (Aufwandsentschädigung) berechnen (sagen wir mal so 5 Euro)
    und überweist ihm stattdessen 195 Euro? Oder kann er das
    nicht?
    Oder in welcher Höhe kann Huber sog. Bearbeitungsgebühren oder
    Aufwandsentschädigung einbehalten?
    IMHO kann er das zwar faktisch machen, aber ich sehe keine
    Anspruchsgrundlage, die ihn zu einem solchen Handeln berechtigen würde.
    Nur: für 5 € einen Mahnbescheid beantragen?

    Gruß - Jaschiii

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Irrtümliche Überweisungen

      Hallo. IMHO kann er das zwar faktisch machen, aber ich sehe keine
      Anspruchsgrundlage, die ihn zu einem solchen Handeln
      berechtigen würde.
      Nur: für 5 € einen Mahnbescheid beantragen?
      Dürfte er dann wenigstens anfallende Überweisungsgebühren verrechnen? Ich hoffe doch mal, dass das ginge.

      Sebastian.

      • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Irrtümliche Überweisungen

        Hallo Sebastian. Dürfte er dann wenigstens anfallende Überweisungsgebühren
        verrechnen? Ich hoffe doch mal, dass das ginge.
        Falls Überweisungsgebühren anfielen, dürfte er diese wohl
        verrechnen, ja. Voraussetzung wäre dann eine entsprechende
        Aufrechungserklärung.

        Gruß - Jaschiii

        • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Irrtümliche Überweisungen

          Hallo verrechnen, ja. Voraussetzung wäre dann eine entsprechende
          Aufrechungserklärung.
          Für eine Aufrechnungserklärung bräuchte der (Rück-)Überweisende aber noch immer einen Anspruch gegen den (Rück-)Überweisungsempfänger.
          Gruß
          Dea

          • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Irrtümliche Überweisungen

            Für eine Aufrechnungserklärung bräuchte der
            (Rück-)Überweisende aber noch immer einen Anspruch gegen den
            (Rück-)Überweisungsempfänger.
            Nun mach's nicht so spannend! Gibt es den oder nicht? Ich könnte mir höchstens was mit Auftrag oder GoA vorstellen. Passt aber irgendwie nicht so richtig. Also...?

            Levay

            • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Irrtümliche Überweisungen

              Also ehrlich gesagt war ich bisher über Auftrag und GoA auch nicht hinaus. Aber was sollte denn daran nicht passen.

              Wenn der andere ihn bittet, zurück zu überweisen - Auftrag, wenn er es noch nicht getan hat - GoA.

              Wo hängts denn?

              Dea [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
              Re^7: Irrtümliche Überweisungen

              Weiß nicht... Irgendwas stört mich. Habe aber noch nichts nachgelesen. Jedenfalls würden wir auf diesem Wege ja auch zu einer Anspruchsgrundlage kommen. Irgendwie beruhigend.

              Levay
              - der dem Dr. iur. jetzt einfach mal vertraut, dass es so richtig ist -

            • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
              Re^8: Irrtümliche Überweisungen

              Levay
              - der dem Dr. iur. jetzt einfach mal vertraut, dass es so
              richtig ist -
              Ja, im Studium hatte ich auch noch irgendwie Respekt vor dem Titel. Bis ich ihn dann selbst hatte...ganz schön ernüchternd :)

            • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
              Re^9: Irrtümliche Überweisungen

              War ja nicht ganz ernst gemeint. Aus meinen bisherigen Diskussionen mit dir weißt du gewiss, dass ich eher vor Talent Respekt habe als vor Titeln und Noten und so weiter... Aber auch in dieser Hinsicht genießt du weitgehend mein Vertrauen.

              Levay



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