ich bin mir nicht sicher, ob ich hier die richtigen Experten frage, weil die Frage sich nicht so recht einordnen lässt. Aber ich stelle sie hier einfach mal: Also, wer weiß was? Oder besser: Wer weiß das?
Auf jedem Tabakprodukt und in jeder Zigarettenwerbung findet sich der Hinweis": „Die EG-Gesundheitsminister: Rauchen gefährdet die Gesundheit“ und ähnliche Warnungen.
Eigentlich müsste es aber die „EU-Minister“ heißen. Denn die EG (Europäische Gemeinschaft) ist vor ein paar Jahren in der EU (Europäischen Union) aufgegangen. Hat das bei der Tabakindustrie noch niemand bemerkt, oder was ist der Grund für diesen Anachronismus?
ich bin mir nicht sicher, ob ich hier die richtigen Experten
frage, weil die Frage sich nicht so recht einordnen lässt.
Doch, bist hier schon richtig. Jeder Jura-Student ab ca. 4. Sem. müsste das wissen.
Auf jedem Tabakprodukt und in jeder Zigarettenwerbung findet
sich der Hinweis": „Die EG-Gesundheitsminister: Rauchen
gefährdet die Gesundheit“ und ähnliche Warnungen.
Eigentlich müsste es aber die „EU-Minister“ heißen. Denn die
EG (Europäische Gemeinschaft) ist vor ein paar Jahren in der
EU (Europäischen Union) aufgegangen. Hat das bei der
Tabakindustrie noch niemand bemerkt, oder was ist der Grund
für diesen Anachronismus?
Das hat schon einen Grund und ist absolut richtig.
Die Bezeichnung EU ist lediglich der Name für ein Projekt, das die Europäischen Gemeinschaften und weitere Politikbereiche, in denen die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, zusammenfasst. Die EU wurde eher deklaratorisch gegründet; sie hat - anders als die EG - keine Völkerrechtsfähigkeit.
Die EG existert also weiterhin. Sie bzw. der EG-Vertrag ist sogar die Grundlage für fast alle wesentlichen Entscheidungen und Gesetzgebungsakte auf europäischer Ebene einschließlich Gesundheitspolitik.
mal eine kleine Nachfrage:
Warum sagen die Österreicher dann: Die EU-Gesundheitsminister? Ist dann rechtlich falsch, und wenn falsch, nach welchem Landesrecht? Oder ist es einfach nur mal wieder so eine Angelegenheit, die jedes Mitgliedsland regeln kann wie es will?
Leider wird auch unter Juristen der Unterschied zwischen EU und auf der anderen Seite EG, Euratom und EGKS nicht immer genau genommen. Es ist aber deutlich zu unterscheiden.
Der Versuch einer Erklärung
Ich werde versuchen, die selbst für Juristen komplizierte Konstruktion der EU ein bißchen verständlich zu machen.
Die EG (Europäische Gemeinschaft, ehemals EWG), die Euratom und die EGKS sind drei verschiedene selbständige Gemeinschaften. Durch besondere Vertrage wurden jedoch die Organe (alle drei Gemeinschaften besitzen die gleiche Organstruktur) sozusagen „zusammengelegt“. Der Rat ist also der Rat der EG, der Rat der EGKS und der Rat der Euratom. Zusammengefasst nennt man die drei Gemeinschaften die Europäischen Gemeinschaften(!). Diese Gemeinschaften sind internationale Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit ->sie können daher international nach außen auftreten, völkerrechtliche, aber auch privatrechtliche (Dienstvertrag zB) Verträge schließen, ihr Verhalten ist den Gemeinschaften zurechenbar und nicht den Mitgliedstaaten. Die Gemeinschaften sind supranationale Organisationen, die aus einer Souverenitätsabgabe der Mitgliedsländer entstanden sind. Sie können daher eigenes, vom innerstaatlichen, aber auch vom Völkerrecht selbständiges (Gemeinschafts)recht setzen, das nationalem Recht übergeordnet ist (->Gemeinschaftsrecht besitzt Anwendungsvorrang vor nationalem Recht).
Die Europäische Union ist eine völkerrechtliche Verbindung, ohne Rechtspersönlichkeit. Man kann die EU eigtl. als eine besondere Form staatsvertraglich vereinbarter Zusammenarbeit unter einem besonderen Namen verstehen.
Grundlage der EU sind die Europäischen Gemeinschaften, sowie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) (->Drei Säulen Modell), (Art. 1 EUV). Aufgaben im Rahmen der GASP und PJZS werden daher nicht von einer supranationalen Organisation wahrgenommen, sondern eigtl. im ganz normalen Rahmen völkerrechtlicher Zusammenarbeit (intergouvernementale Zusammenarbeit). Verwoben ist die EU mit den Gemeinschaften zusätzlich im Wege der Organleihe. So ist der Rat auch mit der Besorgung von Aufgaben für die EU betraut.
Warum ist diese Unterscheidung wichtig?: Wenn ein Rechtsakt den Gemeinschaften zugeordnet werden kann (zB EG-Richtlinie), so ist sie nationalem Recht, sogar Verfassungsrecht, übergeordnet und genießt im Kollisionsfalle Anwendungsvorrang.
Ist ein Rechtsakt allerdings im Rahmen der EU gesetzt worden (zB Rahmenbeschluss iSd Art 34 EUV), so genießt dieser den Rang einer ganz normalen völkerrechtlichen Verpflichtung. Insbesondere hat dies zur Konsequenz, dass ein solcher Akt keinen Anwendungsvorrang genießt da er nationalem Recht nicht übergeordnet ist, was zB bei einem verfassungswidrigen Rahmenbeschluss die Möglichkeit der Anfechtung vor dem Verfassungsgericht bietet.
Warum ist das so (unnötig) kompliziert?
Der Vertrag von Maastricht (=EUV) ist ein Vertrag, der der einzig mögliche Kompromiss unterschiedlichster Vorstellungen war. Über die Rechtsnatur der EU haben sich jedenfalls schon eine Menge Wissenschaftler den Kopf zerbrochen und der Vertrag von Amsterdam, der die erste große Reform des EUV brachte, hat die Sache noch etwas mehr verkompliziert.