Gewährleistungsrecht - Wie verhalten ?

Hallo,

wir hatten letzens eine Diskussion um das Reklamationsrecht innerhalb der ersten sechs Monate nach kauf z.B. eines MP3 Players.

Angenommen Kunde geht zum Verkäufer und möchte einen Defekt nach 5 Monaten reklamieren, allerdings weigert sich Verkäufer das Gerät anzunehmen da er sich nicht in der Pflicht sieht. Im Prinzip kann also Kunde bei dem Verkäufer nichts mehr rausholen.

Was were wenn jetzt der Kunde über einen Anwalt seinen Weg zum Verkäufer sucht und damit durchkommt, also der Verkäufer gibt nach. So nun die Anwaltsrechnung bzw. sogar Gerichtskosten, wer zahlt, Kunde oder Verkäufer ?

Eine seite behauptete das der Verkäufer zahlen muss, allerdings was ist wenn Verkäufer behauptet das der Anwalt unnötig sei, man hätte ja auch direkt zum Verkäufer kommen können und sich dadurch weigert diese Rechnung zu zahlen (eine Lüge von Verkäufer) !

Meine Fragen:

Wie kann man sich am besten Verhalten wenn sich Verkäufer mal weigert eine Reklamation anzunehmen ?

Zu 1, wer trägt nun die Rechnung ?

Was were wenn der Kunde an dem besagten Tag wo er versucht hat zu Reklamieren und dies Ihm verweigert wurde, durch einen Zeugen bezeugen kann ?

Gruß

Hallo,

wir hatten letzens eine Diskussion um das Reklamationsrecht
innerhalb der ersten sechs Monate nach kauf z.B. eines MP3
Players.

Angenommen Kunde geht zum Verkäufer und möchte einen Defekt
nach 5 Monaten reklamieren, allerdings weigert sich Verkäufer
das Gerät anzunehmen da er sich nicht in der Pflicht sieht.

  1. Was ist das denn überhaupt für ein Defekt? Wenn das Gerät runtergefallen ist und dadurch ein Schaden entstanden ist hat das ja weder was mit Garantie noch mit Gewährleistung zu tun.

  2. Gibt jemand auf das Gerät Garantie oder handelt es sich um eine reine Gewährleistung?

Hallo,

  1. Was ist das denn überhaupt für ein Defekt? Wenn das Gerät
    runtergefallen ist und dadurch ein Schaden entstanden ist hat
    das ja weder was mit Garantie noch mit Gewährleistung zu tun.

Wer hat was hiervon erzählt ? Wenn Kunde was selber kaputt macht selber schuld dessen sind wir uns auch bewusst !

  1. Gibt jemand auf das Gerät Garantie oder handelt es sich um
    eine reine Gewährleistung?

Wir reden von der Gewährleistung die man in der Regel für 24 Monate hat, allerdings die ersten sechs Monate einen besseren schutz geniesst !

Gruß