Hallo,
wir hatten letzens eine Diskussion um das Reklamationsrecht innerhalb der ersten sechs Monate nach kauf z.B. eines MP3 Players.
Angenommen Kunde geht zum Verkäufer und möchte einen Defekt nach 5 Monaten reklamieren, allerdings weigert sich Verkäufer das Gerät anzunehmen da er sich nicht in der Pflicht sieht. Im Prinzip kann also Kunde bei dem Verkäufer nichts mehr rausholen.
Was were wenn jetzt der Kunde über einen Anwalt seinen Weg zum Verkäufer sucht und damit durchkommt, also der Verkäufer gibt nach. So nun die Anwaltsrechnung bzw. sogar Gerichtskosten, wer zahlt, Kunde oder Verkäufer ?
Eine seite behauptete das der Verkäufer zahlen muss, allerdings was ist wenn Verkäufer behauptet das der Anwalt unnötig sei, man hätte ja auch direkt zum Verkäufer kommen können und sich dadurch weigert diese Rechnung zu zahlen (eine Lüge von Verkäufer) !
Meine Fragen:
Wie kann man sich am besten Verhalten wenn sich Verkäufer mal weigert eine Reklamation anzunehmen ?
Zu 1, wer trägt nun die Rechnung ?
Was were wenn der Kunde an dem besagten Tag wo er versucht hat zu Reklamieren und dies Ihm verweigert wurde, durch einen Zeugen bezeugen kann ?
Gruß