Ich habe da mal eine rein hypothetische Frage:
Ist es möglich, dass Eltern ihren Kindern gleiche Namen geben. Also, wenn sie zwei Jungen haben, dass dann zum Beispiel beide Paul heißen.
Falls ja, geht dies auch noch wenn es eineiige Kinder sind?
Ich habe da mal eine rein hypothetische Frage:
Ist es möglich, dass Eltern ihren Kindern gleiche Namen geben.
Also, wenn sie zwei Jungen haben, dass dann zum Beispiel beide
Paul heißen.
Falls ja, geht dies auch noch wenn es eineiige Kinder sind?
rechtlich kann ich das nicht beurteilen, sorry, aber ich möchte sagen, das dies im alltag wohl sehr schwierig wird. wenn du dann paul rufst kommen beide, oder wie? oder der eine paul hat was angestellt, du sagst das war böse von dir paul, und der unschuldige fühlt sich beleidigt. jeder kennt das noch aus der schule, wo es gleichnamige gab, da kommt es dann zu abarten wie paul1 und paul2. dann nenn sie doch gleich paul I. und paul II., aber bitte nicht noch als vorvornamen johannes auswählen, das führt dann zu weiteren verwechslungen.
Hallo!
Der Vorname dient dazu, seinen Träger als eigene Persönlichkeit zu kennzeichnen und ihn von anderen Trägern gleichen Familiennamens zu unterscheiden, während der Familienname die Zugehörigkeit einer Person zu einer Familie bezeichnet (vgl. OLG Köln 5.11.2001, 16 Wx 239/01 - http://www.olg-koeln.nrw.de/home/presse/archiv/urtei…). Wenn zwei Geschwister denselben Vornamen tragen, ist eine Kennzeichnung der einzelnen Person innerhalb der Familie nicht mehr gegeben, daher erscheint mir diese Namensgleichheit unzulässig.
Grüße, Peter
schön wärs ja!
hu ralf,
Standesämter nehmen aber für sich in Anspruch, die Eltern an
der Hand zu nehmen, falls nötig. Und manchmal ist es halt
dringend nötig.
und wo war das standesamt im falle von shakira germaine müller? 
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
ne, brauchst nicht zu antworten. wollte auch nur deine behauptung bestätigen, derzufolge ein eingreifen manchmal nötig ist.
schöne grüße
ann
Hi
rechtlich kann ich das nicht beurteilen, sorry, aber ich
möchte sagen, das dies im alltag wohl sehr schwierig wird.
Ich würd mal meinen im Alltag kriegt jeder seinen eigenen indivuduellen (Spitz/Ruf)Namen 
Aber auf der Geburtsurkunde und später im Ausweis/Pass steht halt der gleiche Name und bei eineiigen Zwillingen sehen se auch gleich aus.
Denke nur darauf läuft es hinaus und nicht wie man sie privat ruft.
MfG
Lilly
Zur rechtlichen Seite kann ich zwar auch nicht mehr sagen als das, was hier schon genannt wurde, aber ich gebe nochmal zu bedenken, dass zwei identische Namen in Verbindung mit dem selben Geburtsdatum (bei Zwilligen) ständig zu falschen Einträgen bei der Schufa, bei Versicherungen, der Kranken- und Rentenkasse etc. führen würden. Von daher keine gute Idee!
Und jetzt kommt das aber:
In Verbindung mit einem zweiten Vornamen (oder als Doppelname) geht es. Ich kannte ein Brüderpaar, wo der eine Hans-Herrmann und der andere Hans-Henning hieß. Das ist also erlaubt.
Moin, Kali,
Ist es möglich, dass Eltern ihren Kindern gleiche Namen geben.
nein, zumindest nicht in München
(http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/standesamt/geburt…).
Ich vermute, dass es da keine gesetzliche Regelung gibt,
Standesämter nehmen aber für sich in Anspruch, die Eltern an
der Hand zu nehmen, falls nötig. Und manchmal ist es halt
dringend nötig…
…ja, wie in diesem Fall