Mietvertrag-arglistige Täuschung o.ä.?

Von: , Frage gestellt am Mo, 30. Okt 2000

Meine Eltern haben eine Wohnung vermietet, der Mietvertrag ist unterschrieben. Jetzt kommt kurz vor der Schlüsselübergabe über Umwege heraus, dass der Mieter Sozialhilfeempfänger ist.

Meine Eltern haben sich keine Belege zeigen lassen, er hat ihnen vorher aber das Blaue vom Himmel heruntergelogen (angeblich gut bezahlter Job).

Können wir jetzt wegen arglister Täuschung o.ä. vom Mietvertrag fristlos zurücktreten ( evtl. auch zerstörtes Vertrauensverhältnis) ?

Die Wohnung ist für einen Sozialhilfeempfänger viel zu teuer!! Es ist also schon absehbar, dass die Miete nicht reinkommen wird!

Gruß
Jeanny

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Mietvertrag-arglistige Täuschung o.ä.?

    Hallo Jeanny,

    es gibt Fragen, bei denen bei Abschluss eines Mietvertrages geschummelt werden darf, aber bei der Frage nach einem geregelten Einkommen "muß" die Wahrheit gesagt werden. Ich denke, es gibt hier die Möglichkeit einer Annulierung des Vertrages, aber das würde ich mit einem Anwalt abklären, den Deine Eltern sowieso brauchen werden, wenn der Mieter sich gegen eine Kündigung sträubt.

    Gruß
    roland

  2. Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
    Re: Mietvertrag-arglistige Täuschung o.ä.?

    Hallo Jeanny,
    ich schließe mich dem Vorredner an. Über das Einkommen darf nicht in so hohem Maße gelogen werden.

    Gebt die Schlüssel für die Wohnung nicht heraus!

    Ulrike

  3. Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
    Wichtiger Nachtrag


    Roland sprach von Kündigung. Das dürft Ihr ja nicht machen!
    Kündigen kann man nur einen bestehenden Vertrag, und somit
    würdet Ihr bestätigen, dass erstmal einer zu Stande gekommen ist.
    Ihr müsst dieses Rechtsgeschäft wegen arglistiger Täuschung
    anfechten!

    Nur auf diese Weise könnt Ihr es rückgängig machen, als ob es
    nie bestanden hätte. Aber ein Anwalt ist sowieso sinnvoll.
    Grüße
    R.B

  4. Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
    Einwand

    Hallo jeanny

    Die juristische Seite ist ja schon ausreichend beleuchtet worden, aber da möchte ich auch gar nicht weiter drauf eingehen.

    Sicher ist es arglistige Täuschung, wenn jemand über seine Einkommensverhältnisse lügt. Jedoch ist es andererseits so, dass Sozialhilfeempfänger oftmals Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, eben weil sie Sozialhilfeempfänger sind. Da ist die Versuchung sicherlich groß, über seine Einkommensverhältnisse die Unwahrheit zu sagen.

    Anscheinend haben die Leute deinen Eltern ja als Mieter gefallen, wäre es da nicht eventuell besser, diese Leute erstmal zu fragen, wie sie denn für die Miete aufkommen wollen ? (Das scheint ja die größte Besorgnis deiner Eltern zu sein, dass die Miete nicht reinkommt). Ich denke, ein offenes Gespräch ist doch vielleicht besser, als gleich den Vertrag zu zerschnippeln.

    Ja, ich finde es auch blöd, dass jemand lügt, um eine Wohnung zu bekommen, andererseits finde ich es aber auch blöd, das jemand grundsätzlich wenig Chancen auf dem Wohnungsmarkt hat, wenn er NICHT lügt.

    Gruss
    Marion

    • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
      Verquer

      Hallo
      es ist hier eine eindeutig rechtliche Frage gestellt worden und
      das Brett heißt auch Recht und nicht Sozialhilfe.
      Wenn jemand finanziell Schwachen helfen möchte, kann er das
      jederzeit tun, da gibt es bestimmt bessere Möglichkeiten, als
      sich arglistig täuschen zu lassen und dann darüber hinweg zu
      sehen.
      Außerdem ist nicht jeder Vermieter per se ein Krösus, der aus
      schlechtem Gewissen seine Rechte nicht verfolgen darf.
      Nur ein Beispiel: Ich habe drei Jahre mit einem Mieter in einer
      vollkommen klaren Sache herumprozessieren müssen, in beiden
      Instanzen ohne wenn und aber gewonnen und dann über ewige Zeiten
      mit ansehen müssen, wie der reiche Sohn reicher Eltern auf arm
      gemacht, alle seine Konten aufgelöst und sein Gweld versteckt
      hat, um mir nicht das abgeben zu müssen, auf das ich ein Recht
      hatte - nämlich die Miete für eine überlassene Wohnung. Ich
      musste bei meiner Bank Kredit aufnehmen, um diese Zeit zu
      überbrücken, denn
      ich bin Vermieter aber kein Krösus, und ich muss für diese
      Wohnung jeden Monate Geld an meine Bank abdrücken. Deshalb bin
      ich auf die Miete angewiesen. Ich habe auch einen fairen
      Mietvertrag gemacht, weil ich nicht vergessen habe, was es heißt,
      Mieter zu sein!

      Aber man kann doch nicht verlangen, dass man einen Vertrag auf
      unbestimmte Zeit mit jemandem eingeht, der einen von vornherein
      besch... und man kann auch nicht verlangen, dass man selber
      zahlen muss, der andere aber nicht.
      Ist denn dieser Standpunkt so verquer???
      R.B.

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re: Einwand

      Darüber hinaus kann ein Sozialhilfeempfänger nur dann einen neue Wohnung anmieten, wenn er Rücksprache mit dem Sozialamt genommen hat. Die übernehmen dann (je nach Finanzage) bis zur gesamten Miete, die bei einem 'verläßlich' wirkenden Empfänger dann durchaus den Vermieter erreich. Dies einzuschätzen, oer die Kosten für den zwischenzeitlichen Leerstand gegenzuhalten ist von dieser Seite aus schwer, sollte aber bei euch nochmal durchgesprochen werden. Ist es weiterhin nicht akzeptabel für euch, haben die kompetenten Vorposter ja bereits einiges geschrieben.

      Viel Glück bei der Entscheidung

      HomerJ

  5. Antwort von nach 23 Stunden 1 hilfreich
    Re: Mietvertrag-arglistige Täuschung o.ä.?

    Hi Jeanny,

    in Ordnung finde ich es nicht, den Vermieter zu bescheißen, vor allem dann nicht, wenn die Wohnung zu teuer ist für den künftigen Mieter. Mit Ehrlichkeit fährt man gewöhnlich besser.

    Und an alle diejendigen ein Wort, die für diesen Sozialhilfeempfänger die Lanze brechen: Das Sozialamt wird für diese möglichen Mietschulden nicht aufkommen und es dauert mitunter Jahre, bis man den zahlungsunfähigen Mieter (?) wieder draußen hat. Auf den Kosten bleibt dann gewöhnlich der Vermieter sitzen - incl. Gerichts-, Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten etc..

    Vielleicht gibt es aber doch noch 'ne Möglichkeit für deine Eltern. Der neue Mieter muss ja eine Mietbescheinigung beim Sozialamt abgeben. Deine Eltern sollten mit dem Sozialamt abklären, ob sie ggf. bereit wären, die Miete zu übernehmen. Dann könnte eventuell sogar vereinbart werden, dass die Miete unmittelbar auf das Konto deiner Eltern überwiesen wird vom Amt aus und nicht über den Mieter die Zahlungen laufen.

    Hoffe, doch ein wenig geholfen zu haben.

    Gruß

    Dagmar

  6. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Mietvertrag-arglistige Täuschung o.ä.?


    Hallo,
    eine Kündigung wegen arglistiger Täuschung ist in diesem Fall nicht möglich; der Mieter ist nicht verpflichtet, Fragen nach seinem Einkommen zu beantworten.
    Der Vermieter hat die Möglichkeit, die Vermietung unter bestimmten Voraussetzungen zu vergeben, u.a. durch eine vom Mietinteressenten ausgefüllte und unterzeichnete "Selbstauskunft"; verweigert der Mietinteressent diese "Selbstauskunft" ist der Vermieter gut daran beraten, die Wohnung nicht zu vermieten; eine Verpflichtung des Mietinteressenten besteht aber nicht.

    Zudem hat der Vermieter durch die Mietkaution die Möglichkeit, sich hier eine "wirtschaftliche Sicherheit" zu besorgen.

    Das weitere "Gelabere" der anderen Mitschreiber ist wenig hilfreich. Die Tatsache, dass der Mieter evtl. Sozialhilfeempfänger sein könnte, denn mehr ist im Moment ja nicht bekannt, und dies "über Umwegen" ist doch kein Indiz dafür, dass der Mieter die Miete nicht zahlen kann.

    Sollte der Mieter nach Einzug seine Verpflichtungen nicht nachkommen, besteht immer noch die Möglichkeit, wegen "Mietbetrug" gegen den Mieter straf- und zivilrechtlich vorzugehen.

    Zudem sei darauf hingewiesen, dass ein Sozialhilfeempfänger ohne Zustimmung des Sozialamt nicht einfach eine andere Wohnung anmieten könnte, ohne nicht eine Einstellung seiner Leistungen zu riskieren.

    Um die Geschichte zu klären, wäre ein einvernehmliches Gespräch mit dem Mieter notwendig - aber wegen Verdacht auf Sozialhilfe die Schlüssel nicht auszuhändigen und somit eine "Obdachlosigkeit" herbeizuführen, ist nicht nur "Wagemutig" sondern auch ausgesprochen dumm, denn der Mieter kann sein Recht auf Einhaltung des Mietvertrages gerichtlich einklagen und zieht solange vielleicht in ein Hote? Auf wessen Kosten wohl?
    mfg
    peter

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Starke Worte

      Hallo,
      Das weitere "Gelabere" der anderen Mitschreiber ist wenig
      hilfreich. Die Tatsache, dass der Mieter evtl.
      Sozialhilfeempfänger sein könnte, denn mehr ist im Moment ja
      nicht bekannt, und dies "über Umwegen" ist doch kein Indiz
      dafür, dass der Mieter die Miete nicht zahlen kann.
      Das muß du jetzt aber begründen. Üblicherweise erfährt man die Wahrheit über eine bewußte unrichtige Tatsachenbehauptung (vulgo Lüge) eines Vertragspartners über Umwege.
      Wieso sollte man dann nicht die Möglichkeit haben, einen Einkommensnachweis durch den Arbeitgeber zu verlangen, bevor der Schlüssel übergeben wird, besonders dann, wenn Zweifel an der Selbstauskunft über die Einkommensverhältnisse bestehen?
      Mietbetrug ist so selten leider nicht.




      Sollte der Mieter nach Einzug seine Verpflichtungen nicht
      nachkommen, besteht immer noch die Möglichkeit, wegen
      "Mietbetrug" gegen den Mieter straf- und zivilrechtlich
      vorzugehen.
      Warum muß das Kind erst in den Brunnen fallen?
      Zu einem Betrug gehören zwei: Einer der betrügt und einer der sich betrügen läßt.
      Zudem sei darauf hingewiesen, dass ein Sozialhilfeempfänger
      ohne Zustimmung des Sozialamt nicht einfach eine andere
      Wohnung anmieten könnte, ohne nicht eine Einstellung seiner
      Leistungen zu riskieren.
      Eben, hier schreibst Du es selbst. Die Sache riecht förmlich nach einem Gesetzesbruch in der einen oder anderen Form: Mietbetrug oder Betrug bei der Sozialhilfe.
      Besonders würde mich deshalb interessieren, wieso nach Deiner Argumentation ein Vermieter einen Vertrag nicht anfechten kann, wenn der begründete Verdacht* besteht, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen ohne eine Gesetzesübertretung nicht nachkommen kann.

      *IMO ist der Verdacht auf einen Mietbetrug dann begründet, wenn der Mieter keinen Einkommensnachweis vorlegen kann oder will. Möglicherweise sehen das Juristen anders, ich bin nur ein gebranntes Kind.
      Um die Geschichte zu klären, wäre ein einvernehmliches
      Gespräch mit dem Mieter notwendig
      ja - aber wegen Verdacht auf
      Sozialhilfe die Schlüssel nicht auszuhändigen und somit eine
      "Obdachlosigkeit" herbeizuführen, ist nicht nur "Wagemutig"
      sondern auch ausgesprochen dumm, denn der Mieter kann sein
      Recht auf Einhaltung des Mietvertrages gerichtlich einklagen
      und zieht solange vielleicht in ein Hote? Auf wessen Kosten
      wohl?
      Hmm, ich bis jetzt mehr Fälle von Mietbetrug (oder nennen wir es besser: bewußtes Leben über den Verhältnissen) erlebt (2x), als Fälle, in denen jemand zu Unrecht nicht in eine Wohnung gekommen ist (0x). Aus meiner, zugegeben eigeschränkten Erfahrung heraus, halte ich das finanzielle Risiko, das du beschreibst, für geringer, als das finanzielle Risiko einem Mietbetrüger auf den Leim zu gehen.

      Neugierig
      Rossi



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