Antwort von
nach einem Tag
hilfreich
Starke Worte
Hallo,
Das weitere "Gelabere" der anderen Mitschreiber ist wenig
hilfreich. Die Tatsache, dass der Mieter evtl.
Sozialhilfeempfänger sein könnte, denn mehr ist im Moment ja
nicht bekannt, und dies "über Umwegen" ist doch kein Indiz
dafür, dass der Mieter die Miete nicht zahlen kann.
Das muß du jetzt aber begründen. Üblicherweise erfährt man die Wahrheit über eine bewußte unrichtige Tatsachenbehauptung (vulgo Lüge) eines Vertragspartners über Umwege.
Wieso sollte man dann nicht die Möglichkeit haben, einen Einkommensnachweis durch den Arbeitgeber zu verlangen, bevor der Schlüssel übergeben wird, besonders dann, wenn Zweifel an der Selbstauskunft über die Einkommensverhältnisse bestehen?
Mietbetrug ist so selten leider nicht.
Sollte der Mieter nach Einzug seine Verpflichtungen nicht
nachkommen, besteht immer noch die Möglichkeit, wegen
"Mietbetrug" gegen den Mieter straf- und zivilrechtlich
vorzugehen.
Warum muß das Kind erst in den Brunnen fallen?
Zu einem Betrug gehören zwei: Einer der betrügt und einer der sich betrügen läßt.
Zudem sei darauf hingewiesen, dass ein Sozialhilfeempfänger
ohne Zustimmung des Sozialamt nicht einfach eine andere
Wohnung anmieten könnte, ohne nicht eine Einstellung seiner
Leistungen zu riskieren.
Eben, hier schreibst Du es selbst. Die Sache riecht förmlich nach einem Gesetzesbruch in der einen oder anderen Form: Mietbetrug oder Betrug bei der Sozialhilfe.
Besonders würde mich deshalb interessieren, wieso nach Deiner Argumentation ein Vermieter einen Vertrag nicht anfechten kann, wenn der begründete Verdacht* besteht, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen ohne eine Gesetzesübertretung nicht nachkommen kann.
*IMO ist der Verdacht auf einen Mietbetrug dann begründet, wenn der Mieter keinen Einkommensnachweis vorlegen kann oder will. Möglicherweise sehen das Juristen anders, ich bin nur ein gebranntes Kind.
Um die Geschichte zu klären, wäre ein einvernehmliches
Gespräch mit dem Mieter notwendig
ja
- aber wegen Verdacht auf
Sozialhilfe die Schlüssel nicht auszuhändigen und somit eine
"Obdachlosigkeit" herbeizuführen, ist nicht nur "Wagemutig"
sondern auch ausgesprochen dumm, denn der Mieter kann sein
Recht auf Einhaltung des Mietvertrages gerichtlich einklagen
und zieht solange vielleicht in ein Hote? Auf wessen Kosten
wohl?
Hmm, ich bis jetzt mehr Fälle von Mietbetrug (oder nennen wir es besser: bewußtes Leben über den Verhältnissen) erlebt (2x), als Fälle, in denen jemand zu Unrecht nicht in eine Wohnung gekommen ist (0x). Aus meiner, zugegeben eigeschränkten Erfahrung heraus, halte ich das finanzielle Risiko, das du beschreibst, für geringer, als das finanzielle Risiko einem Mietbetrüger auf den Leim zu gehen.
Neugierig
Rossi