Hallo zusammen,
angenommen, ein Kunde kauft in einem Geschäft den Kinderwagen der Marke A. Dies ist der teuerste Kinderwagen im Geschäft, der Kunde will genau diesen haben, auch wenn die Lieferzeit aktuell 3 Monate beträgt.
Nach 2 1/2 Monaten fragt der Kunde im Geschäft nach, wann denn der Kinderwagen abholbereit sei. Daraufhin stellt das Geschäft fest, dass es vom Hersteller noch keinen Liefertermin genannt bekommen hat. Nach Rückfrage beim Hersteller wird dem Kunden mitgeteilt, dass sich die Lieferung um 6 Wochen verzögert. Allerdings würde das Geschäft dem Kunden für die Zwischenzeit einen Leihwagen der Marke B kostenlos zur Verfügung stellen. Allerdings ist Marke B ein Billigprodukt, nicht einmal halb so teuer wie das gekaufte Modell, wesentlich schwerer und von den Maßen unpassend, und eben gebraucht, da es ein Leihwagen ist.
Welche Möglichkeiten hat nun der Kunde? Kann er zumindest auf einen Ersatzwagen der Marke A bestehen?
Danke, Anna.
Hallo,
ist das denn vertraglich zugesichert worden das der Kinderwagen am Tag X da zu sein hat? Oder hat der Verkäufer nur gesagt das die Lieferzeit ca. 3 Monate beträgt?
Grüße
Michael
Hallo,
fristsetzung mit dem Hinweis, das man ansonsten vom Kaufvertrag zurück tritt ! Sollte man diese Frist nicht einhalten, dann eben vom Kaufvertrag zurück tretten ! Übrigens diese Frist setzen so das man nachweisen kann eine Frist und bis wann gesetzt zu haben.
Gruß
Ja, in der Bestellung steht als Liefertermin Kalenderwoche xx.
Klar könnte der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten, allerdings hätte er dann den Kinderwagen ja immer noch nicht. Die Lieferzeit beträgt bei diesem Modell inzwischen 4 1/2 Monate, wenn der Kunde jetzt zurücktritt und ihn woanders neu bestellt, bekäme er ihn noch viel später…
Am einfachsten wäre es, wenn der Kunde auf einen gleichwertigen Ersatzwagen als Leihmodell bestehen könnte (immerhin stehen genug davon im Laden rum, wenn auch in anderen Farben)…
Anna.
Hallo,
dann müsste sich Kunde versuchen so mit dem Verkäufer zu einigen das er ein anderes Modell kriegt als das vorgeschlagene zur Leihe, ein anrecht darauf wäre mir neu.
Gruß