Hallo mal angenommen
Person X hatte Generalvollmacht über Person Y die nun versorben ist. Nun kommen die Erben (Person X gehört auch zu den Erben) und fordern zur Aufhebung der Generalvollmacht von Person X.
Was ändert sich hierbei für Person X? Welchen Vorteil haben hieraus die Erben?
Da grundsätzlich alle Erben gemeinsam der Vollmacht widersprechen müssen, kann die Vollmacht nicht ohne weiteres aufgelöst werden (da x zur Erbengemeinschaft gehört).
ABER: Ein einzelner Erbe Z kann widersprechen, mit der Folge, dass der Bevollmächtigte x nur noch gemeinsam mit Z verfügen darf.
Also Folge für X: Er darf nicht mehr alleine verfügen.
Vorteil für die Erben: Sie können kontrollieren und beeinflussen, dass x nicht mehr alleine verfügen darf.
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