Nebenkosten

Von: , Frage gestellt am Di, 7. Nov 2000

Hi Spezies,

ich bekomme seit Jahren von meinem Vermieter regelmäßig eine Nebenkostenrückzahlung zwischen DM 1200,-- und DM 1500,--. So langsam habe ich aber keine Lust mehr dem Vermieter kostenlosen Kredit zu geben, vielmehr würde ich die ca. DM 100,--/Monat lieber selbst zinsgünstig anlegen.

Ich möchten den Vermieter nun auffordern, die Monatliche Vorauszahlung zu senken. Kann mir jemand die gesetzlichen Hintergründe oder die einschlägige Rechtsprechnung nennen, auf die ich mich beziehen muss ?

Tausend Dank schon mal vorab.

Gruß

Matthias

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden 2 hilfreich
    Re: Nebenkosten

    Hi Matthias,

    erstmal musst du dich gar nicht auf Urteile und Gesetzestexte berufen. Das kommt gewöhnlich eh nicht so gut an. Ich rate dir, einfach ein freundliches Schreiben aufzusetzen. Teile darin deinem Vermieter mit, dass du gerne die BK-Vorauszahlung gesenkt haben möchtest, weil du seit Jahren eine Nachzahlung bekommst. Damit müsste die Sache eigentlich geklärt sein. Es gibt auch keinen Grund, warum der Vermieter sich darauf nicht einlassen sollte.

    Gruß

    Dagmar

    • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
      Re^2: Nebenkosten

      gibt auch keinen Grund, warum der Vermieter sich darauf nicht
      einlassen sollte.
      Erst mal vielen Dank, aber ich weiss schon selbst wie ich mit meinen Vermieter umgehen sollte.

      Es gibt sehr wohl einen Grund, warum der Vermieter sich darauf nicht einlassen sollte. Weil es sich um einen Verwalter handelt, der schon mehrfach seine Mieter auf die billigste Art linken wollte und diesbezüglich stadtbekannt ist.
      Demnach werde ich sicher keinen Brief mit "bitte könnten Sie nicht vielleicht, bettel bettel, bla bla" schreiben.

      Gruß

      Matthias

      • Antwort von nach 3 Tagen 3 hilfreich
        Re^3: Nebenkosten

        Hi Matthias,

        Betteln musst du nicht und das habe ich auch nicht geraten. Ein freundlicher Brief ist nicht gleich Bettelei. gibt auch keinen Grund, warum der Vermieter sich darauf nicht
        einlassen sollte.
        Damit ist gemeint, dass der Vermieter keinen logischen Grund vorweisen kann, warum er es bei der anscheinend zu hohen Betriebskostenpauschale belassen sollte. Wenn er es weiterhin tut, sind das persönliche Gründe bzw. auch Schickane. Dann muss man natürlich härtere Geschütze auffahren.

        Ich kann nur Vorschläge machen, wie du mit deinem Vermieter umgehen könntest. Daran halten musst du dich natürlich nicht. Ich gehe allerdings erst immer vom günstigsten Fall aus - nämlich einem vernünftigen Verhältnis. Nichtsdestotrotz würde ICH immer mit einem sachlichen, emotionslosen und möglichst kurzen Brief beginnen (das Wort "freundlich" habe ich nun gegen "sachlich" ausgetauscht), in dem ich darum bitten würde die BK-Pauschale auf DM soundsoviel zu senken. Wenn das nichts bringt gehe auch ich auf die Barrikaden und verstehe keinen Spaß damit. Nur, um das mal ganz deutlich zu sagen. Aus meiner Erfahrung kann ich jedoch auch sagen, dass man nicht unbedingt mehr erreicht wenn man direkt in die Vollen geht. Oft schaltet dann die Gegenseite auch auf stur - auch völlig unnötig. Versuchen kann man es auf jeden Fall erstmal mit dem sachlichen Schreiben und muss sich nicht gleich auf eine Stufe mit Vermieters stellen.

        Der letzte Absatz ist nur meine Meinung bzw. Erfahrung im Umgang mit Mietern und Vermietern. Was du tust, musst du natürlich selbst entscheiden.

        Gruß

        Dagmar

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Nebenkosten

    Hallo Matthias,

    deinen freundlichen Brief an den Vermieter kannst du vielleicht folgendermaßen rechtlich untermauern:

    Die Nebenkostenabrechnung ist eine Nebenpflicht aus dem Mietvertragsverhältnis, sie ist nach "Treu und Glauben" (§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches) in Höhe des tatsächlich entstandenen Aufwandes abzurechnen und schriftlich zu begründen. Eine Überschreitung in gewissem Rahmen wird sich nicht vermeiden lassen und muss von dir geduldet werden, eine jährliche Rückzahlung von 1.200 bis 1.500 DM ist aber ein deutliches Zeichen, dass hier ein Anspruch auf Minderung des Monatbeitrages Erfolg haben kann.

    Gruß, BeBro [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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