Gewährleistungsanspruch im Bau - wo im Gesetz?

Guten Abend,

ich habe eine Frage. Ich lese immer wieder im Internet, dass der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn während der Frist in die Bausubstanz vom Bauherren eingeriffen wurde. Also z.B. erlischt die Gewährleistung des Elektrikers, wenn der Bauherr selbst Steckdosen montiert.

Wo genau finde ich das? Ich suchte bereits im BGB und VOB. Kann mir jemand einen konkreten Paragraphen nennen?

Vielen Dank.

Guten Abend,

ich habe eine Frage. Ich lese immer wieder im Internet, dass
der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn während der Frist
in die Bausubstanz vom Bauherren eingeriffen wurde. Also z.B.
erlischt die Gewährleistung des Elektrikers, wenn der Bauherr
selbst Steckdosen montiert.

Nein. Nur wenn der Bauherr die Elektroanlage unsachgemäss verändert.

Wo genau finde ich das? Ich suchte bereits im BGB und VOB.
Kann mir jemand einen konkreten Paragraphen nennen?

Mann muss nachweisen, das ein etwaiger Mangel usächlich auf den Handwerker zurückfällt. Hat man an der Anlage unsachgemäss „herumgefummelt“ und der Handwerker kann dies sachlich beweisen, ist er nicht verpflichtet den etwaigen Mangel zu beseitigen.

http://dejure.org/gesetze/VOB-B/13.html

Christian