Wenn Käufer X von einem Artikel zurücktreten möchte den er noch nicht erhalten hat, aber Verkäufer Y als Wiederufsrecht nur den schriftlichen Verkehr angibt, ist dann dies in der Form einer e-mail rechtens?
Problem ist nämlich auch das Verkäufer Y keine Angebane zu seiner Adresse macht.
man kann nur auf den Wegen widerrufen, die man zur Verfügung hat.
Wenn der Verkäufer verlangt, man solle bei seiner Oma über Handy widerrufen und gibt einem nur seine eigene email-Adresse an, dann ist das okay mit dem Widerruf.
Wenn Käufer X von einem Artikel zurücktreten möchte den er
noch nicht erhalten hat, aber Verkäufer Y als Wiederufsrecht
nur den schriftlichen Verkehr angibt, ist dann dies in der
Form einer e-mail rechtens?
Problem ist nämlich auch das Verkäufer Y keine Angebane zu
seiner Adresse macht.
Nach meiner laienhaften Kenntnis ist jede Person ob natürlich oder juristisch irgendwo gemeldet, d.h. es gibt eine Adresse. Wenn gewerblich etwas verkauft wird, dann müsse die Firmenanschrift irgendwo auf der Rechnung erscheinen aus diversen Gründen. Die Vorschriften dazu kenne ich nicht. Aber wenn ich eine Rechnung/Quittung/Angebot bekomme muss ich ja wissen wer der Vertragspartner ist (Reklamation, Steuer, Schadensersatz). Eine emailadresse reicht mir da nicht.
Allerdings sollte der Provider der email wissen, zu welcher Person die gehört. Ob er dir das allerdings mitteilen darf (Datenschutz), dass weiß ich nicht.
Widerruf geht aber auch nicht immer. Ich kenne das von Bestellungen oder Haustürgeschäften. Wenn von privat an privat, dann gibt es sowas wie eine Widerrufsfrist meiner Meinung nach nicht.