Wenn jemand ein Spielzeug geschenkt bekommt und es dann so auspackt, dass es sich nicht mehr orginal einpacken läßt, hat er dann das Recht den Artikel innerhalb der Frist zurück zu geben?
Das Spielzeug gefällt dem Beschenkten (3 Jahre) nicht weil es nicht Altersgerecht ist, obwohl es von 3-12 Jahre geeignet sein soll. Es würde kaputt gehen wenn er damit spielen würde.
Anschlußfrage, wenn es nicht zurück gegeben werden kann, und der 3 jährige spielt damit und es geht kaputt - hätte man dann eine Möglichkeit das Spielzeug zurückzugeben?
Wenn jemand ein Spielzeug geschenkt bekommt und es dann so
auspackt, dass es sich nicht mehr orginal einpacken läßt, hat
er dann das Recht den Artikel innerhalb der Frist zurück zu
geben?
Welche Frist? Es gibt kein Rückgaberecht.
Nur wenn du im Versandhandel (also auch online bestellst), gibt es ein Widerrufsrecht.
Welche Frist? Es gibt kein Rückgaberecht.
Nur wenn du im Versandhandel (also auch online bestellst),
gibt es ein Widerrufsrecht.
Also hat man kein Rückgaberecht bei im Handel gekauften
Sachen?
Richtig.
Sicher?
Ja.
Dann ist das für mich das neueste.
Es ist für viele das neueste. Tatsache ist, wie schon angedeutet, dass das nur bei Versand- und Haustürgeschäften der Fall ist. Und auch da gibt es Ausnahmen.
es ist reine Kulanz der meist großen Verkaufshäuser.
nicht wenn es Vertragsbestandteil wurde was es wird, wenn es vorher vom Verkäufer hinausposaunt wurde.
Kann man dieses Thema nicht mal in die Brettbeschreibung aufnehmen? Das Spiel ist IMMER das Gleiche: Schlecht informierter Laie trifft hier auf schlecht informierenden Profi.
es ist reine Kulanz der meist großen Verkaufshäuser.
nicht wenn es Vertragsbestandteil wurde was es wird, wenn es
vorher vom Verkäufer hinausposaunt wurde.
Kann man dieses Thema nicht mal in die Brettbeschreibung
aufnehmen? Das Spiel ist IMMER das Gleiche: Schlecht
informierter Laie trifft hier auf schlecht informierenden
Profi.
welcher „Profi“ weiß denn nicht, daß ein Rückgaberecht auch Bestandteil des Kaufvertrages werden kann?
Was Du meinst ist „schlecht informierter Laie trifft selbsternannten Experten, der in Wirklichkeit ein schlecht informierter Laie ist“.
In der Brettbeschreibung hat das ganze so oder so nichts verloren. Einzig „wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten“ könnte man hinzufügen" aber das gilt ja für fast jedes Brett.
Kann man dieses Thema nicht mal in die Brettbeschreibung
aufnehmen? Das Spiel ist IMMER das Gleiche: Schlecht
informierter Laie trifft hier auf schlecht informierenden
Profi.
welcher „Profi“ weiß denn nicht, daß ein Rückgaberecht auch
Bestandteil des Kaufvertrages werden kann?
darum gehts nicht, weswegen ich auch informier enden schrieb. Auf die Frage nach einen prinzipiellen Rückgaberecht kurzangebunden mit „nein“ zu antworten ist zwar nicht falsch, führt den Laien aber in die Irre anstatt ihm zu helfen. Worin liegt also der Sinn einer solchen Antwort? Profilierung? Überheblichkeit?
Was Du meinst ist „schlecht informierter Laie trifft
selbsternannten Experten, der in Wirklichkeit ein schlecht
informierter Laie ist“.
Den richtigen Profis, welche die Antwort 1. kennen und 2. auch in der Lage sind Laien links und rechts des Weges Lösungen verständlich zu präsentieren steht es doch frei passend zu antworten. Warum stürzen sie sich nicht auf solche Fragen? Damit sie nacher wieder meckern können wie wenig andere wissen?
Kann man dieses Thema nicht mal in die Brettbeschreibung
aufnehmen? Das Spiel ist IMMER das Gleiche: Schlecht
informierter Laie trifft hier auf schlecht informierenden
Profi.
welcher „Profi“ weiß denn nicht, daß ein Rückgaberecht auch
Bestandteil des Kaufvertrages werden kann?
darum gehts nicht, weswegen ich auch informier enden
schrieb.
tut mir leid, das hatte ich überlesen, wie Du vermutlich schon geahnt hast.
passend zu antworten. Warum stürzen sie sich nicht auf solche
Fragen?
Weiß ich nicht. Vermutlich, weil die Beantwortung aller bereits fast richtig beantworteter Fragen jeglichen Zeitrahmen sprengen würde, zumindest mir geht es so.
Hätte diese Fehlkonstruktion für 30 Euro gerne
zurückgegeben…
nur weil es kein prinzipielles Recht auf eine bestimmte Sache gibt heißt nicht, dass es im Einzelfall dieses Recht nicht doch geben kann oder der Verkäufer tatsächlich großzügiger ist als er sein müsste.
Ich würde einem Kunden in einem solchen Fall raten einfach mal den Verkäufer um Rücknahme zu _bitten_ und ggf auch einen Warengutschein akzeptieren.
tut mir leid, das hatte ich überlesen, wie Du vermutlich schon
geahnt hast.
kein Problem. Tatsächlich war ich mir nicht ganz sicher wie du deine Antwort gemeint hattest.
Weiß ich nicht. Vermutlich, weil die Beantwortung aller
bereits fast richtig beantworteter Fragen jeglichen Zeitrahmen
sprengen würde, zumindest mir geht es so.
Eben weil genau diese Frage hier _oft_ auftaucht (und dann wieder nur halbherzig beantwortet wird), dachte ich man könnte die Antwort irgendwie standardisieren.