Hotelbuchung über Drittanbieter

Von: , Frage gestellt am Mi, 26. Sep 2007

Hallo,

angenommen man bucht über einen Drittanbeiter wie hrs, hotel.de, expedia etc. (dies ist keine Wertung gegenüber diesen Buchungssystemen) und erhält von denen eine e-mail, in der steht, dass man verbindlich für einen ein Hotelzimmer reserviert hat uns man ist dann an dem Tag bei dem Hote,die dann sagen, dass Sie kein Zimmer haben, da Sie nie diese Reservierung bekommen haben und die ganze Stadt ist ausgebucht und die Suche nach ädaquaten Ersatz lehnt das Hotel ab, so dass man noch 2-3 Stundne verbringt, bis man zu einem sehr, sehr hohen Preis in einem anderen Hotel unterkommt, da die Hotels alle ausgebucht sind.

Kann man ggf. Ansprüche gegenüber dem Drittanbieter geltend machen ? Mir fällt kein wirklicher Anspruchsgrund ein, da die Leistung ja vom Hotel geschuldet wird.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Minuten 0 hilfreich
    Re: Hotelbuchung über Drittanbieter

    Hallo, angenommen man bucht über einen Drittanbeiter wie hrs,
    hotel.de, expedia etc. (dies ist keine Wertung gegenüber
    diesen Buchungssystemen) und erhält von denen eine e-mail, in
    der steht, dass man verbindlich für einen ein Hotelzimmer
    reserviert hat
    halten wir diese Aussage mal für einen Moment fest: Das Unternehmen hat einen Auftrag erhalten und bestätigt dessen Ausführung. uns man ist dann an dem Tag bei dem Hote,die
    dann sagen, dass Sie kein Zimmer haben, da Sie nie diese
    Reservierung bekommen haben
    Halten wir auch dieses fest: Das Hotel sagt, es habe keine Nachricht erhalten. Kann man ggf. Ansprüche gegenüber dem Drittanbieter geltend
    machen ? Mir fällt kein wirklicher Anspruchsgrund ein, da die
    Leistung ja vom Hotel geschuldet wird.
    Geht es nicht um zwei Leistungen? Vermittlung und Übernachtung? Wenn die erste leistung nicht erbracht wurde, gibts natürlich Anspruchsgrundlagen.

    Wenn sich der Anbieter wiederum darauf zurückzieht, den Vermittlungsauftrag erbracht zu haben, gehts um Beweisfragen --> nix fürs Forum.

    Gruß
    Christian

    • Antwort von nach 48 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Hotelbuchung über Drittanbieter

      Hallo Christian,

      danke für die klare Trennung, das Du mir das noch einmal "durchdacht " hast.

      Was wäre bei der Vermittlung die Anspruchsgrundlage, bei Nichterfüllung.

      § 812 BGB ?

      Wäre ein mittlerbarer Schadensersatz für den Buchenden ableitbar, obwohl für den Buchenden die Leistung gratis ist,da das Hotel den Drittanbieter bezahlt ?

      ich denke aber eher an eine pVV, die mangels schuldhafter Pflichtverletzung aber nicht greift.

      Was meint Ihr ? Muss ich die Brox-ausgaben nochmal alle kaufen und lesen, oder ist irgendetwas sinnvolles hängengeblieben ? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Hotelbuchung über Drittanbieter

        Hallo nochmal, Was wäre bei der Vermittlung die Anspruchsgrundlage, bei
        Nichterfüllung.

        § 812 BGB ?
        ungerechtfertigte Bereicherung? Eher nicht. Grundsätzlich haben wir es bei der Vermittlung der Leistung mit einem Geschäftsbesorgungs- bzw. Werkvertrag zu tun (habe ich mir nicht ausgedacht, sondern das steht bei dem ein oder anderen Vermittler auch so in den AGB).

        Anspruchsgrundlage wäre dann § 634 BGB bzw. die darin genannten §§. Insbesondere 280 BGB wäre imi fiktiven Fall wohl einschlägig. Wäre ein mittlerbarer Schadensersatz für den Buchenden
        ableitbar, obwohl für den Buchenden die Leistung gratis ist,da
        das Hotel den Drittanbieter bezahlt ?
        Hm, der Reisende zahlt ja letztlich der Buchende über die Hotelübernachtung mit. ich denke aber eher an eine pVV, die mangels schuldhafter
        Pflichtverletzung aber nicht greift.
        Eine unterlassene Buchung würde ich schon als Pflichtverletzung sehen wollen, zumal das ja letztlich die einzige zu erbringende Leistung des Vermittlers darstellt. Was meint Ihr ? Muss ich die Brox-ausgaben nochmal alle kaufen
        und lesen, oder ist irgendetwas sinnvolles hängengeblieben ?
        Kann ich nicht beurteilen ;-)

        Gruß
        Christian

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