Auftrag und Abnahme
Von: , Frage gestellt am Do, 4. Okt 2007
Ein Handwerker bekommt in einem landlich gelegenen Ort mit ca. 1800 Einwohnern aus mittelbarer Nachbarschaft einen Auftrag (mündlich). Nach fachgerechter Ausführung der Arbeiten (Heizungs- und Sanitärinstallation roh) begehen Auftraggeber und Handwerker die Baustelle, und der AG gibt mündlcih bekannt, das so alles in Ordnung sei. Der Handwerker verlässt glücklich die Baustelle, und schickt dem Bauherren die Rechnung.
Einen Tag später wird der Handwerker vom Sohn des AG angerufen (Zitat: "Ich lebe für Obi"), und zur Sau gemacht, er solle die fachgerecht ausgeführten und vom AG mündlich abgenommenen Arbeiten schnellstens ändern, andernfalls gäbe es kein Geld für die "Arbeiten" Dazu beleidigt der Sohn des AG noch den Handwerker, er könne nix, und beendet das Gespräch.
Frage: Kann der Handwerker weitere Arbeiten verwehren, und ganz normal das Mahnverfahren durchziehen?
Gelten die Abnahmen zwischen AG und Handwerker vor Gericht im Extremfall?
