angenommen jemand wirft sich auf ein 2er sofa und das knackst
voll durch und ist im eimer… das modell kostet ca 500
euro…
zur Fallbeurteilung fehlt hier die Information, wem das Sofa gehört. Wenn sich nämlich der Eigentümer auf das Sofa geworfen hat, wüsste ich keine Versicherung, die das bezahlen würde.
übernimt das die versicherung von diesem man? was sollte der
man seiner versicherung am besten sag…?
Sollte sich der Mann jedoch auf das Sofa eines anderen geworfen haben, dann könnte das unter Umständen ein Haftpflichtfall sein. Voraussetzung ist natürlich, dass der Mann privat haftpflichtversichert ist.
übernimt das die versicherung von diesem man? was sollte der
man seiner versicherung am besten sag…?
Sollte sich der Mann jedoch auf das Sofa eines anderen
geworfen haben, dann könnte das unter Umständen ein
Haftpflichtfall sein. Voraussetzung ist natürlich, dass der
Mann privat haftpflichtversichert ist.
ja ist er… und das sofa gehört nicht ihm… was muss er dafür tun damit es ein haftpflichtfall wird?
also was sagen, wenn er sagt er hat sich da raufgeschmießen…??
Was für eine Antwort erwartest Du bitteschön? Der Mann hat seiner Versdicherung natürlich genau das mitzuteilen, was passiert ist, weil er sich, wenn er meint, durch Weglassen oder Hinzudichten einen Vorteil erlangen zu können, ruckzuck wegen Betruges strafbar macht.
ja ist er… und das sofa gehört nicht ihm… was muss er
dafür tun damit es ein haftpflichtfall wird?
also was sagen, wenn er sagt er hat sich da
raufgeschmießen…??
„raufgeschmissen“ klingt für mich nach einer unsachgemäßen benutzung des sofas und dürfte somit dürfte der schaden nicht von der versicherung übernommen werden. sollte der schadenverursacher hingegen einfach nur stark übergewichtig sein und hat versucht, sich normal hinzusetzen oder er ist gestolpert und mehr oder weniger auf das sofa gestürzt, wird die haftpflichtversicherung wohl eintreten. es ist aber - wie schon erwähnt - anzuraten, der versicherung den eintritt des schadens so mitzuteilen wie es tatsächlich passiert ist.
das wäre mir neu, dass die normale Nutzung von Sachen, bei denen ein Schaden eintritt, versichert wäre.
„raufgeschmissen“ klingt für mich nach einer unsachgemäßen
benutzung des sofas und dürfte somit dürfte der schaden nicht
von der versicherung übernommen werden.
Das könnte evtl. wegen Vorsatz rausfallen, aber hier
er ist gestolpert und mehr oder weniger auf das sofa gestürzt,
könnte schon ein versicherter Fall eingetreten sein. Ich habe aber schon soviele Ablehnungen von Haftpflichtfällen gelesen, dass ich mir nie zutrauen würde, irgendeine, gar „wasserdichte“ Formulierung zu liefern.
„raufgeschmissen“ klingt für mich nach einer unsachgemäßen
benutzung des sofas und dürfte somit dürfte der schaden nicht
von der versicherung übernommen werden.
Äh… eine Haftpflichtversicherung greift doch nur in Fällen, in denen einer einem anderen haftet. Und er haftet ja - wenn überhaupt - nur für eine „unsachgemäße“ und nicht für eine „sachgemäße“ Benutzung.
Äh… eine Haftpflichtversicherung greift doch nur in Fällen,
in denen einer einem anderen haftet. Und er haftet ja - wenn
überhaupt - nur für eine „unsachgemäße“ und nicht für eine
„sachgemäße“ Benutzung.
ja, klar. *patsch-an-kopp* insofern käme wohl tatsächlich nur eine haftung bei einer unabsichtlichen beschädigung z.b. durch sturz oder verschütten von rotwein oder so in frage.
gruß,
tommy
p.s.: eventuell wäre zu prüfen, ob auf dem sofa noch garantie/gewährleistung ist…
er ist gestolpert und mehr oder weniger auf das sofa gestürzt,
könnte schon ein versicherter Fall eingetreten sein. Ich habe
aber schon soviele Ablehnungen von Haftpflichtfällen gelesen,
dass ich mir nie zutrauen würde, irgendeine, gar
„wasserdichte“ Formulierung zu liefern.
Wie groß ist denn die wahrscheinlichkeit das die versicherung des mannes dem fall genau auf den grund geht…??