gesetzliches Kopierverbot für Ausweise etc?

Von: , Frage gestellt am Mi, 7. Nov 2007

Hallo,

kann mir jemand die rechtliche Grundlage für ein Kopierverbot von Ausweisen und Führerscheinen etc. nennen?

Ich gehe mal davon aus, dass dieses (wenn es wirklich existiert) nur für Farbkopien gilt, oder? Bei uns im Haus geistert die Ansicht, dass keine Kopien ehr an die Personalabteilung gegeben werden dürfen.

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Minute 0 hilfreich
    Re: gesetzliches Kopierverbot für Ausweise etc?

    Von einem allgemeinen Kopiergebot wüsste ich nichts; mein Personalausweis wurde übrigens schon etliche Male kopiert.

    Je nach Einzelfall kann eine Urkundenfälschung vorliegen.

    Levay

  2. Antwort von nach 10 Minuten 0 hilfreich
    Re: gesetzliches Kopierverbot für Ausweise etc?

    Man darf diese Dokumente kopieren, man darf die Kopien aber nicht als Original ausgeben, das wäre eine scheinbare Urkunde“. Beispiel: Farbkopie einer Bahnfahrkarte.

    Deswegen ist es von Vorteil wenn Kopien als solche erkennbar sind.

  3. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: gesetzliches Kopierverbot für Ausweise etc?

    Moin, Carsten, kann mir jemand die rechtliche Grundlage für ein Kopierverbot
    von Ausweisen und Führerscheinen etc. nennen?
    davon habe ich noch nie gehört. Andersrum wird ein Schuh daraus: Um Fäschungen vorzubeugen, werden Geldscheine, Ausweise und ähnliches so hergestellt, dass sie sich nicht ohne gewaltigen Qualitätsverlust kopieren lassen. Bei uns im Haus
    geistert die Ansicht, dass keine Kopien ehr an die
    Personalabteilung gegeben werden dürfen.
    Das ist angesichts maschinenlesbarer Ausweise, die ja immer mehr Verbreitung finden, ein wenig hanebüchen.

    Gruß Ralf

  4. Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: gesetzliches Kopierverbot für Ausweise etc?

    Hi,
    es gibt amtliche Formulare denen eine Ausweiskopie beizufügen ist.

    OL

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: gesetzliches Kopierverbot für Ausweise etc?

      Die Frage rührt daher, dass auf unseren neuen Kopierern der Hinweis ist, das das Kopieren von Formularen, auf denen ein gesetzliches Kopierverbot liegt (z. B. Ausweise, Führerscheine, Briefmarken, Geldscheine, etc.) verboten sei. Diesen Hinweis habe ich schon auf vielen Kopierern gesehen.

      • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: gesetzliches Kopierverbot für Ausweise etc?

        Die Frage rührt daher, dass auf unseren neuen Kopierern der
        Hinweis ist, das das Kopieren von Formularen, auf denen ein
        gesetzliches Kopierverbot liegt (z. B. Ausweise,
        Führerscheine, Briefmarken, Geldscheine, etc.) verboten sei.
        Diesen Hinweis habe ich schon auf vielen Kopierern gesehen.
        Wäre es da nicht naheliegend, den Hersteller zu fragen, auf welches Gesetz er sich dabei bezieht?

  5. Antwort von nach 29 Minuten 0 hilfreich
    Nein

    existiert) nur für Farbkopien gilt, oder? Bei uns im Haus
    geistert die Ansicht, dass keine Kopien ehr an die
    Personalabteilung gegeben werden dürfen.
    Wenn eine Personalabteilung so was wünscht, dann geht es wohl darum, dass man persönlich mit dem Original-Ausweis vorbeigeht und dann eine unverfälschte Kopie durch einen Mitarbeiter dort gemacht wird.


    Gruß

    Stefan

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