wenn ein mobilfunkprovider einem kunden während der vertragslaufzeit kündigt, muß der kunde dann die grundgebühr bis zum regulären ende des vertrages zahlen?
Hi,
wenn der Provider dir kündigt, dann zu einem bestimmten Datum. Bis dahin mußt du die Grundgebühr bezahlen.
Wenn du aufgrund der Kündigung vorher aus dem Vertrag ausscheiden willst, mußt du das dem Provider mitteilen und ihm das von dir gewünschte Datum nennen. Dann brauchst du auch nur bis dahin die Grundgebühr zu entrichten.
Gruß,
Francesco
ich hatte ja geschrieben: während der vertragslaufzeit. ich meinte, wenn der provider außerordentlich kündigt und aber die grundgebühr noch bis zum reg. vertragsende haben möchte.
im klartext: er hat per sofort gekündigt, möchte aber die gesamte gg bis zum ende des vertrages auf einmal haben.
Hallo Andreas,
für eine außerordentliche Kündigung müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen.
Was die GG betrifft: was sagen die AGB’s für diesen Fall aus. Meistens ist es dort geregelt, unter welchen Umständen außerordentlich gekündigt werden darf und wie es dann mit der GG aussieht. (etwa „…zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Unbeschadet einer außerordentlichen Kündigung besteht die Verpflichtung des Kunden, eine vereinbarte Grundgebühr bis zum Ende der urspünglich vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlen“)
(Ich weiß nicht, ob es so direkt in meinem Vertrag steht, kann mich aber an eine ähnliche Formulierung erinnern)
Versuche doch, ob der Provider mit einer abgezinsten Einmalzahlung einverstanden ist.
Gruß
HaWeThie
Deshalb will er das Geld haben…
Als der Vertrag abgeschlossen wurde hast du eine Subvention fürs Handy bekommen, d.h. das Handy wurde zu einem geringeren Preis, evt. auch für nix rausgegeben.
Die Grundgebühr ist letztendlich die „Abzahlung“ der Bezuschussung. Wenn der Betreiber jetzt die Grundgebühr bis zum Ende verlangt, so will er damit zum Ausdruck bringen, das er schon gerne das Handy bis zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt
„abbezahlt“ bekommen möchte. Einen Rechtsanspruch hat er zwar
sicherlich nicht, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wurde. Doch wenn du dagegen angehst, wird er dich auf Rückzahlung des geldwerten Vorteils verklagen, welchen du durch Vertragsabschluß erhalten hast. Hierbei gehe ich natürlich davon aus, das du durch dein Verschulden die Kündigung verursacht hast. Z.B.
durch Zahlungsverzug etc.
Letztendlich will ich mal hier zum Ausdruck bringen, das
es mir unverständlich ist (als TK-Fachhändler und auch
als Privatmensch) wieviel zumeist junge Leute sich mit
den Handykosten übernehmen und sich durch frühzeitige
Einträge in Schufa und Co. das Leben verbauen. Das nimmt
immer bedrohlichere Formen an, viele Kids lassen schon
über 300 DM / Monat bei mir an CallNow-Karten. Wo kommt
bloss dieses viele Geld her ??? Ist mir unverständlich.
Oliver
danke für die antworten. die kündigung ist aus gründen erfolgt, die ich hier schon einmal gepostet hatte und deswegen nicht wieder ausbreiten wollte…