Hallo Nicole,
ich würde mal sagen, es kommt darauf an ob die Tocher Alleinerbin ist oder nicht. Sollten andere Erben da sein, bzw. ein Testament, in dem der Vater die Tochter enterbt, kann durch die anderen Erben, bzw. auch die Bank (die muß das Konto nach dem Todesfall eigentlich sperren) evtl. eine Anzeige wegen Unterschlagung gestellt werden. Generell darf über die Konten eines Verstorbenen nur mit gültigem Erbschein verfügt werden. Diesen stellt das Nachlaßgericht aus. Ausnahme: es liegt ein notarielles Testament vor. Auch Rechnungen, die die Beerdigung des Erblassers betreffen, werden i. d. R. von den Banken nach Vorlage bezahlt. Sollten andere Erben da sein, würde ich an Tochters stelle das Geld zurückzahlen und abwarten. Ein Pflichtteil steht ihr ja immernoch zu. Auf der anderen Seite finde ich es blöd, wenn man sich jahrelang, aus welchen Gründen auch immer, nicht um den Vater kümmert, daß man nach dem Tod das Konto räumt, wer weiß ob er zum Zeitpunkt Herausgabe der PIN und Bankkarte noch voll zurechnungsfähig war. Steht das Geld nicht eher denjenigen zu, die sich jahrelang um ihn gekümmert haben?
Ich hoffe, daß ich diese Fragen einigermaßen richtig beantwortet habe, bin aber nur Laie, deswegen keine Gewähr!
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