Hallo Experten,
mal angenommen einem Anwalt wurde die Zulassung entzogen, die Verfahren seien noch nicht abgeschlossen. Die Mandanten würden sich an die Anwaltskammer wenden um eventuell mit einem „Abwickler“ Kontakt auf zu nehmen. Die Anwaltskammer allerdings würde dann dazu sagen, dass sie damit nichts zu tun habe, denn eben dieser Anwalt sei ja nicht mehr Mitglied dort und deshalb sei die Kammer auch nicht zuständig.
Wo bekämen die Mandanten nun Hilfe her?
Grüße
Bastett