Weihnachtsregelung im Baugewerbe

Guten Tag,

Muss man am 24. und 31. Dezember Uralub in Ansprung nehmen oder ist eine bezahlte Freistellung festgeschrieben?

MFG
Daniel

= Arbeitsrecht
Guten Tag,

Muss man am 24. und 31. Dezember Uralub in Ansprung nehmen
oder ist eine bezahlte Freistellung festgeschrieben?

Kommt drauf an was für ein Gewerke und Tätigkeit genau. Falls das in den Geltungsbereich des BRTV Bau fallen sollte, gilt: „Der 24. und der 31. Dezember sind arbeitsfrei; der Lohnanspruch entfällt.“

http://www.soka-bau.de/content/verfahren_tarifvertra…

MfG