Vereinsrecht

Von: , Frage gestellt am So, 19. Nov 2000

Hallo Experten,

welche Rechtsfolge tritt in dem Falle ein, wenn ein Vorstand eines Vereins zur nächsten Wahl geschlossen nicht mehr antritt, sich aber auch keinerlei neue Kandidaten zu dieser ehrenamlichen Tätigkeit finden lassen ?

Für eine kurze Antwort (mit ggf. Rechtsgrundlage) bedankt sich im voraus:

Klaus

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
    Re: Vereinsrecht

    Hi Klaus,
    nach § 26 BGB muß ein Verein zwingend einen Vorstand haben.
    Zunächst einmal solltest du die Satzung des Vereins überprüfen, ob für den geschilderten Fall eine Regelung vorgesehen ist. Viele Satzungen sehen z.B. vor, dass der alte Vorstand so lange im Amt bleibt, bis ein neuer gefunden und gewählt worden ist.
    Gibt es einen solchen Passus nicht, dann hilft § 29 BGB weiter.
    Auf Antrag kann das Amtsgericht (d.i. hier das zuständige Registergericht) einen sog. Notvorstand bestimmen, der so lange die Geschäfte des Vereins führt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist.
    Gruß,
    Francesco

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Vereinsrecht

    Vielen Dank für die Antworten.
    Habe im allgemeinen Teil des BGB nachgesehen, es aber leider grob auf den Augen gehabt.

    Gruß
    Klaus

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