Gültigkeit eines Geschenkgutscheins???
(Autor: T һ e В u r n e r, Frage gestellt am Fr, 14. Dez 2007)
Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt:
Person A kauft in einem Kosmetistudio einen Geschenkgutschein über 50,- Euro und schenkt diesen der Person B.
Die Person B fährt für 4 Wochen in Urlaub, kommt zurück und will den Gutschein einlösen, steht jedoch vor verschlossener Tür.
Das Kosmetikstudio hat von "heute auf morgen" zugemacht (keine Insolvenz o. ä.), ohne jedoch die Kunden zu informieren.
Person A spricht daraufhin die ehemalige Chefin des Studios darauf an, erhält aber keine befriedigende Auskunft, sondern nur den lapidaren Satz: "Wie werden das schon irgenwie regeln."
Mittlerweile sind aber schon 3 Monate seit diesem "Gespräch" vergangen.
Welche Möglichkeit hat Person A das Geld zurück zubekommen, oder Person B um in den evtl. Genuss des Gutscheins zu kommen???
Gruss,
The Burner
Folgender Sachverhalt:
Person A kauft in einem Kosmetistudio einen Geschenkgutschein über 50,- Euro und schenkt diesen der Person B.
Die Person B fährt für 4 Wochen in Urlaub, kommt zurück und will den Gutschein einlösen, steht jedoch vor verschlossener Tür.
Das Kosmetikstudio hat von "heute auf morgen" zugemacht (keine Insolvenz o. ä.), ohne jedoch die Kunden zu informieren.
Person A spricht daraufhin die ehemalige Chefin des Studios darauf an, erhält aber keine befriedigende Auskunft, sondern nur den lapidaren Satz: "Wie werden das schon irgenwie regeln."
Mittlerweile sind aber schon 3 Monate seit diesem "Gespräch" vergangen.
Welche Möglichkeit hat Person A das Geld zurück zubekommen, oder Person B um in den evtl. Genuss des Gutscheins zu kommen???
Gruss,
The Burner
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Re: Gültigkeit eines Geschenkgutscheins???
(Autor: k u n d е 3, Antwort nach 9 h, 39 Min)
hallo the burner,
da hilft wohl nur ein rechtsanwalt oder
die verbraucherberatung.
und das möglichst schnell.
mfg
kunde3
da hilft wohl nur ein rechtsanwalt oder
die verbraucherberatung.
und das möglichst schnell.
mfg
kunde3
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