Gültigkeit eines Geschenkgutscheins???

Von: , Frage gestellt am Fr, 14. Dez 2007

Hallo zusammen.

Folgender Sachverhalt:

Person A kauft in einem Kosmetistudio einen Geschenkgutschein über 50,- Euro und schenkt diesen der Person B.

Die Person B fährt für 4 Wochen in Urlaub, kommt zurück und will den Gutschein einlösen, steht jedoch vor verschlossener Tür.

Das Kosmetikstudio hat von "heute auf morgen" zugemacht (keine Insolvenz o. ä.), ohne jedoch die Kunden zu informieren.

Person A spricht daraufhin die ehemalige Chefin des Studios darauf an, erhält aber keine befriedigende Auskunft, sondern nur den lapidaren Satz: "Wie werden das schon irgenwie regeln."

Mittlerweile sind aber schon 3 Monate seit diesem "Gespräch" vergangen.

Welche Möglichkeit hat Person A das Geld zurück zubekommen, oder Person B um in den evtl. Genuss des Gutscheins zu kommen???



Gruss,

The Burner

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 1 hilfreich
    Re: Gültigkeit eines Geschenkgutscheins???

    hallo the burner,

    da hilft wohl nur ein rechtsanwalt oder
    die verbraucherberatung.
    und das möglichst schnell.

    mfg

    kunde3

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