Umgangsrecht

Von: , Frage gestellt am Do, 23. Nov 2000

Meine Schwester alleinerziehende Mutter hat folgendes Problem.
Ihr 7 jähriges Kind will nicht mehr zum Vater weil er sie dauernd unter Druck setzt mit den Worten ,am besten du würdest immer bei mir bleiben, deine Mutter ist eine Schlampe usw.
Meine Schwester weiss sich keinen Rat. Das Jugendamt ist auch nicht gerade eine grosse Hilfe. Die sind der Meinung, da müsse sie durch. Sie ist ganz verzweifelt weil sie nicht weiss was sie tun soll. Sie hat immer positiv auf ihre Tochter eingewirkt. Soll sie ihr Kind mit Fesseln zum Vater schicken? Neuerdings klagt sie über Bauchweh wenn sie zum Vater soll.So kann es nicht weitergehen. Kann sie das Jugendamt ablehnen und eine andere Institution wählen?
Oder muss sie sich dem Schicksal ergeben und immer eine weinende Tochter haben?
Danke für jeden Rat...

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten 1 hilfreich
    Ab zum Anwalt!

    Hallo Ann-Kathrin,

    heutzutage sind die Frauen keinesfalls so machtlos, wie vor einigen Jahren.

    Nach dem neuen "Umgangsrecht", kann Deine Schwester, das Umgangsrecht des Vaters per Gerichtsbeschluß einschränken oder sogar komplett ausschließen lassen (§ 1684 Abs. 4 BGB), wenn es zum Wohl Deiner Nichte erforderlich ist.

    Wenn das Jugendamt keine große Hilfe ist, sollte sich Deine Schwester unbedingt an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt (FA für Familienrecht) wenden, die/der eine entsprechende Klage beim Familiengericht erhebt.

    Die genaue Verfahrensweise kenne ich zwar nicht, gehe aber davon aus, daß ein Kind mit 7 Jahren (abhängig von der psychischen Reife und Verfassung) evtl. unter Hinzuhiehung von Kinderpsychologen schon zur Sache befragt werden kann. Die Anwältin/der Anwalt wird Deiner Schwester genauere Auskünfte geben können.

    Viel Erfolg

    Tessa

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re: Ab zum Anwalt!

      Danke !!

      Wir haben uns einen Anwalt genommen, und der hat heute schón alles in die Wege geleitet.Jetzt zeigt sich auch das Jugendamt wieder aktiv. Was ein Anwalt doch alles ausmachen kann. Da sieht man doch wieder einmal, das Mütter ohne Beistand verloren sind.

      mfg. Ann-Kathrin [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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