Umgangsrecht Übernachtung

Hallo,

Ehemann und Ehefrau leben getrennt. Das ABR wurde auf die Kindesmutter übertragen; das Sorgerecht besteht für beide Personen weiterhin.
Der Ehemann möchte gern, dass das Kind (8,5 Jahre) bei ihm (mit Absprache; das ist auch nicht das Problem) übernachten darf. Die Kindesmutter verpflichtet aber den Kindesvater, das sie die Wohnung „kontrollieren“ darf bevor das Kind bei ihm übernachtet (also ob alles soweit „kindgerecht“ ist oder warum auch immer).
Ist der Ehemann dazu verpflichtet oder muss es der Kindesmutter genügen wenn er sagt: „die Wohnung ist kindgerecht und hat ein Bett wo das Kind schlafen kann“? Das Kind ist seit der Trennung schon zum Besuchsrecht immer in der Wohnung (tagsüber) gewesen und noch nie gab es Beanstandungen das es sich nicht wohlgefühlt hätte etc.

Danke im Voraus
Tobi@s

Hallo Tobias,

ist schon immer wieder erstaunlich auf welchen Blödsinn so die Expartner kommen. Eigentlich sollte der Expartner doch davon ausgehen oder wissen, dass der Vater/die Mütter für die eigenen Kinder nur das Beste möchte. Es sind doch keine fremden Leute wo die Kinder übernachten. Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln.

Aber wenn es die Kindsmutter glücklich macht gestatte ihr einfach einen Einblick. Hoffe aber nicht das es sich damit getan hat. Der Kindsmutter fallen bestimmt noch mehr Auflagen ein, um dich zu schikanieren.

Ansonsten geh zu einer ortsansässigen Volksfürsorge die betreiben aktive Kinder und Jugendhilfe. Dort wird dir geholfen. Stell dein Problem sachlich dar ohne den Expartner schlecht zu machen. Würde dir ja auch nicht gefallen. Viel Erfolg!!!

LG Gabi

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Hallo!

Ohne Zustimmung der Mutter darf das Kind nicht beim Vater übernachten. Die Mutter kann ihre Zustimmung davon abhängig machen, dass sie sich einen Eindruck davon verschaffen kann, welche Möglichkeiten beim Vater für eine Übernachtung des Kindes bestehen. Was sollte dagegen einzuwenden sein?

Gruß, Franz