Angenommen man möchte seinen Internetanbieter wechseln, weil andere günstiger sind, oder einen besseren Service bieten etc. Natürlich ist der alte Anbieter nicht erfreut darüber, kann aber nichts machen, wenn der Vertrag (Kündigungszeit) es doch zulässt.
Angenommen der Altanbieter (A) gibt die Telefonleitung für den Neuen Anbieter (N) nicht frei. Er behauptet der Vertrag laufe bis Ende des Monats. Tatsächlich läuft der Vertrag mit dem kunden schon am 15 des Monats aus. Der Kunde kann ab dem 15 nicht mehr Telefonieren etc. und hat 14 Tage keine Möglichkeit das telefon / Internet zu nutzen. Freunde könenn nicht anrufen.
Welche rechtlichen Schritte könnte man gegen diese Art der Blockade einleiten?
Welche rechtlichen Schritte könnte man gegen diese Art der
Blockade einleiten?..
…rechtlich einiges.
Praktisch macht es keinen Sinn, da bevor die rechtlichen Schritte greifen, die 14 Tage ausgestanden sind und dann klingelts ja wieder.
14 Tage kein Anschluss (für privat) - es gibt schlimmeres im Leben.
Vermutlich ein klarer Fall von „Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen“.
Könnte ein Gewerbetreibender, dem in der gleichen Situation ein Gewinnausfall oder ein vergleichbarer Nachteil (verärgerte Kunden oder dgl.) entstünde, vom Telefonieanbieter Schadenersatz fordern, wenn die telefonische Nichterreichbarkeit darauf zurückzuführen wäre, dass sich der Anbieter nicht an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist gehalten hat? Hätte solches Bestreben in der Praxis einen Funken Aussicht auf Erfolg?
Wie verhält sich das eigentlich beim Fragesteller? Sein Anschluss ist noch nicht gekündigt und trotzdem kann er nicht mehr telefonieren?