mich beschäftigen momentan fragen bzgl. spam.
spam ist z.b. das verschicken von werbung an jemanden, der seine einwilligung nicht gegeben hat, richtig?
nun, wie soll man aber einen geschäftskontakt dann herstellen, wenn man demjenigen keine e-mail zusenden darf?
zählt das nur für die zusendung von e-mails an privatpersonen oder sind da auch unternehmen inbegriffen?
ich hab mal was gelesen, dass man von einem mutmaßlichen einverständnis ausgehen kann, wenn nicht direkt auf der seite steht, dass derjenige keine mails haben will und der email-inhalt etwas mit der seite des empfängers zu tun hat. seht ihr das auch so?
wie wird denn ein evtl. entstandener schaden des empfängers gemessen? ist meines erachtens sehr schlecht möglich?
spam ist z.b. das verschicken von werbung an jemanden, der
seine einwilligung nicht gegeben hat, richtig?
„Spam“ ist generell - in Bezug auf eMails - jede eMail, die der Empfänger
nicht haben möchte.
nun, wie soll man aber einen geschäftskontakt dann herstellen,
wenn man demjenigen keine e-mail zusenden darf?
Gar nicht! Es gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie für Faxe oder Anrufe.
zählt das nur für die zusendung von e-mails an privatpersonen
oder sind da auch unternehmen inbegriffen?
Insbesondere Unternehmen. Beides.
ich hab mal was gelesen, dass man von einem mutmaßlichen
einverständnis ausgehen kann, wenn nicht direkt auf der seite
steht, dass derjenige keine mails haben will und der
email-inhalt etwas mit der seite des empfängers zu tun hat.
seht ihr das auch so?
Egal, wie das jemand sieht: Es stimmt nicht.
wie wird denn ein evtl. entstandener schaden des empfängers
gemessen? ist meines erachtens sehr schlecht möglich?
Das erledigt der Richter.
Nochmal in aller Deutlichkeit: Unverlangte eMails, also welche ohne
ausdrückliches(!) Einverständnis des Adressaten, sind verboten!
Man muss sich andere Wege ausdenken, um Kunden zu gewinnen.
Wenn die E-Mail-Anschrift offen auf der Webseite unter der Rubrik „Kontakt“ steht, erteilt dann derjenige nicht automatisch seine Einwilligung zur Kontaktaufnahme per E-Mail?
Gute Frage, aber ich vermute mal nicht. Wer weiß es besser?
Diesbezüglich auch die Frage:
Wenn nirgends explizit auf der Website des Empfängers steht, dass er keine E-Mails wünscht und er auf seiner Seite etwas ähnliches wie der vermeindliche „Spammer“ anbietet - kann da nicht davon ausgegangen werden, man kann eine Anfrage bzgl. einer Zusammenarbeit senden (ohne gleich als Spammer zu gelten)?
Ich finde die Materie doch recht schwammig. Da werden einem ganz schöne Steine in den Weg gelegt. Ich sag mal so, wenn einer Werbung für Potenzmittel an einen Aktiensammler sendet, so ist das extrem Artfremd und für mich eindeutig Spam. Wenn Empfänger und Sender aber mit einer „gleichen“ Sache zu tun haben, warum sollte dann ein E-Mail Verkehr ohne Zustimmung verboten sein. Und was ist schon Werbung, ist Werbung nicht immer Gewinnorientiert? Was ist aber, wenn man zwar etwas bewirbt, dadurch aber keinen Gewinn erhalten würde? *g*
Gibt es wie z.b. bei Verkehrsunfällen eine Referenzliste für Schadenersatzansprüche für Spam (also Kostenhöhe)?
LG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn die E-Mail-Anschrift offen auf der Webseite unter der
Rubrik „Kontakt“ steht, erteilt dann derjenige nicht
automatisch seine Einwilligung zur Kontaktaufnahme per E-Mail?
Hallo,
demnach dürfte man auch jeden telefonisch mit Werbung belästigen, dessen Telefonnummer im Telefonbuch steht. Die Nennung einer Email Adresse auf einer Internetseite ist gesetzlich vorgeschrieben und abgesehen davon, ist davon auszugehen, dass sich der Inhaber der Website wünscht, dass potientielle Kunden Kontakt aufnehmen.
Kurzum: Eine durch die Veröffentlichung von Kontaktdaten begründete Einwilligung zur Kontaktaufnahme per E-Mail zu konstruieren, dürfte rechtlich keinen Bestand haben.
Gibt es wie z.b. bei Verkehrsunfällen eine Referenzliste für
Schadenersatzansprüche für Spam (also Kostenhöhe)?
ein Schadenersatz bemisst sich immer aus dem tatsächlich entstandenem Schaden. Bei Verkehrsunfällen: Schaden am Auto, Behandlungs- und Folgekosten am Unfallopfer etc. Bei einer Spam Mail? Was für ein Schaden tritt ein, der ersetzt werden müsste? Hier kann man eher über die wettbewerbsrechtliche Schiene etwas erreichen. Das tut dem Anrufer zwar finanziell weh, bringt dem Geschädigten aber zunächst kein Geld.
Ich kann nur sagen, seht nicht so viele amerikanische Serien. Im US Rechtssystem läuft das anderes, denn da ist Schadenersatz und Strafe enger miteinander verzahnt. In Deutschland läuft das anders (besser).
nun, wie soll man aber einen geschäftskontakt dann herstellen,
wenn man demjenigen keine e-mail zusenden darf?
Du solltest jetzt ganz tapfer bleiben:
Es gäbe da noch die Möglichkeit, einen Brief zu schicken. Die Anleitung dazu findest du unter: http://www.stupidedia.org/stupi/Brief
nicht davon ausgegangen werden, man kann eine Anfrage bzgl.
einer Zusammenarbeit senden (ohne gleich als Spammer zu
gelten)?
Naja, also in diesem Fall hast Du ja ein konkretes Anliegen an eine bestimmte Person/Firma und erwartest auch eine Antwort, es soll also eine Kommunikation entstehen.
Im Falle von „richtigem“ Spam wird ja einfach nur Werbung ungewollt zugestellt.
demnach dürfte man auch jeden telefonisch mit Werbung
belästigen, dessen Telefonnummer im Telefonbuch steht.
Das ist IMHO nicht der einzige mögliche Schluss aus der Annahme, man dürfe grundsätzlich eine eMail an eine jedermann zugängliche eMail-Adresse senden. Ebenso könnte man ja vermuten, man dürfe jede eMail-Adresse beschicken, weil man ja auch einen Brief an jede Postadresse senden darf. Die Frage ist also vielmehr, ob eine eMail-Adresse eher einer Telefonnummer oder einer Postadresse gleichzusetzen sei.
Das ist IMHO nicht der einzige mögliche Schluss aus der
Annahme, man dürfe grundsätzlich eine eMail an eine jedermann
zugängliche eMail-Adresse senden. Ebenso könnte man ja
vermuten, man dürfe jede eMail-Adresse beschicken, weil man ja
auch einen Brief an jede Postadresse senden darf. Die Frage
ist also vielmehr, ob eine eMail-Adresse eher einer
Telefonnummer oder einer Postadresse gleichzusetzen sei.
das ist nicht die Frage. Die Frage ist, was zumutbar ist. Werbung per Brief ist grundsätzlich zulässig, Werbung per Telefon, Fax und E-Mail grundsätzlich nicht. Siehe hierzu auch http://www.ihk-trier.de/kiosk/merkblaetter/fairplay/…
Dort wird die über Jahre gefestigte Rechtsprechung sehr gut wiedergegeben.
Die Frage
ist also vielmehr, ob eine eMail-Adresse eher einer
Telefonnummer oder einer Postadresse gleichzusetzen sei.
Ich denke, die Frage stellt sich eher ob die mail erwünscht oder unerwünscht sei. Natürlich sollen potentielle Kunden über die Kontaktadresse auf einer Website die Möglichkeit haben Kontakt herzustellen.
Nur ist es oft kein Kontakt, der hergestellt wird sondern die unverlangte Bombardierung mit Werbemails.
Es ist also ein klarer Unterschied ob z.B. jemand sich über das Kontaktformular einer Website eines Bäckers über dessen Preise erkundigen möchte oder ihn mit Viagra Werbung zumüllt.
Kurz, die Anbahnung eines Geschäftskontaktes aus dem Wirkungsbereich des Websitebetreibers ist erwünscht. Die Zusendung von Werbung die mit dem Geschäftsfeld des Websitebetreibers nicht das geringste zu tun hat ist unerwünscht.
Dann schreiben also Spammer demnächst in ihre Mails, dass sie
eine Kommunikation mit mir aufbauen wollen und dann ist die
Mail legal?
Ich denke hier liegt ein Missverständniss vor.
MrMoods wollte glaube ich, sowie ich auch, darstellen dass der Unterschied darin besteht ob allgemein vermutet werden kann dass die mail gewollt oder ungewollt ist.
Als Beispiel:
Erhalte ich eine mail eines mir unbekannten Lieferanten aus dem Bereich Licht/Lichttechnik, so würde ich es nicht als Spam ansehen, da sich unsere Firma mit diesen Artikeln beschäftigt.
Das ist zwar auch Kaltaquise, aber man könnte glaubhaft davon ausgehen das ich ein Interesse daran habe.
Bei Aktien, Viagra, Staubsaugern oder Nebelmaschinen sieht das schon ganz anders aus.
Letztlich ist auch entscheidend ob ich mich dagegen wehren kann.
Bei einem Lieferanten aus obigem Beispiel kann ich diesem mitteilen das ich kein Interesse habe. Erst wenn daraufhin weitere mails kommen wäre es Spam (nach zumindest meiner Definition).
Die klassischen Viagra mails erhalte ich aber in gleicher Ausführung nicht einmal, sondern hundertmal am Tag. Und auch nicht von real existierenden Absendern sondern von Spambots.
Zum Schadenersatz kann man wohl pauschal nichts sagen. Mich kostet das Sortieren der mails aus dem Spamfilter im Büro jeden Tag eine halbe Stunde. Das lässt sich in einer Summe Geld schon definieren.
WQenn es allerdings verlässliche Spamfilter geben würde, dann bräuchte man nicht aussortieren. Ein Druck auf die Löschtaste würde reichen und es wäre kein bezifferbarer Schaden entstanden.