Anwaltskosten nach zahlungsverzug

person a hat ausversehen nicht zum pünktlichen datum bezahlt,und nun eine zahlungsaufforderung von dem anwalt von person b bekommen,mit dem hinweis die rechnung zu bezahlen(klar)und der zusatzinfo,dass die entstandenen anwaltskosten mit zu tragen sind.muss person a diese zahlen und ja,mit wieviel ist da zu rechnen?

Wenn Person A tatsächlich in Verzug war kann B weitere Kosten von A verlangen. Dies wären üblicherweise erstmal Mahnkosten, die meistens mit einer kleinen Pauschale erhoben werden. Jedoch kann sich der Gläubiger tatsächlich auch einen Anwalt nehmen der die weitere Bearbeitung für ihn erledigt. Die Kosten sind dann von A zu übernehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert der einzuziehenden Forderung. Einfach mal nach Anwaltskostenrechner googeln.

person a hat ausversehen nicht zum pünktlichen datum
bezahlt,

zusatzinfo,dass die entstandenen
anwaltskosten mit zu tragen sind.muss person a diese zahlen

ja.

und ja,mit wieviel ist da zu rechnen?

mit dem 1,3fachen einer gebühr, die sich nach streitwert richtet, einer auslagenpauschale in höhe von 20% dieser gebühren, höchstens 20 euro, und aus der summe davon umsatzsteuer in höhe von 19%.