Immobilienübertragung - Wohnrecht

Moin,

mal zwei Fragen aus Interesse:
Kann man eine Immobilie auf jemanden anders mit allen Rechten und Pflichten übertragen (als Schenkung) ohne das der/die Beglückte dies weiß oder dem zustimmt?

Kann man (rein rechtlich) eine Immobilie verkaufen, wenn im Grundbuch für jemanden ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen ist? Schon klar, dass man erstmal einen Käufer für SO ne Immobilie finden muß, aber hier geht es um die rechtliche Seite.

Danke und Gruß,

Florian

Moin, moin

Moin,

mal zwei Fragen aus Interesse:
Kann man eine Immobilie auf jemanden anders mit allen Rechten
und Pflichten übertragen (als Schenkung) ohne das der/die
Beglückte dies weiß oder dem zustimmt?

Nein, denn um ein Grunstück zu übertragen, muss ein Vertrag zwischem dem derzeitigen und dem künftigen Eigentümer des Grundstücks abgeschlossen werden, der der notariellen Beurkundung bedarf.

Das Grundstück könnte aber dem „zu Beglückenden“ durch eine letztwillige Verfügung als Vermächtnis zugewendet werden. Davon braucht der Bedachte erst etwas nach dem Tod des jetzigen Grundstückseigentümers zu erfahren.

Kann man (rein rechtlich) eine Immobilie verkaufen, wenn im
Grundbuch für jemanden ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen
ist? Schon klar, dass man erstmal einen Käufer für SO ne
Immobilie finden muß, aber hier geht es um die rechtliche
Seite.

Ja, der Erwerber erwirbt dann das mit dem Wohnrecht belastete Grundstück.

Danke und Gruß,

Florian

Gruß, Franz

Moin Franz,

danke für die schnelle Antwort und die Hilfe.

Gruß,

Florian