Vor paar Tagen ging ja der Prozessauftakt durch die Medien. Die Taten liegen allerdings 35 Jahre zurück. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass die Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung angeklagt sind. Die verjährt aber normalerweise doch nach 5 Jahren. Wieso findet dann überhaupt ein Prozess statt, habe ich da was übersehen?
Hallo Fragewurm,
Du hast vergessen, dass ein Gebäude auch gewartet werden muss.
MfG Peter(TOO)
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Die Verjährung beginnt gem. § 78a StGB erst dann, wenn der Taterfolg (hier die Körperveletzungen/Tötungen) eingetreten ist und fing daher erst vor 1 Jahr an zu laufen.
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